Zum Urteil zum Fahrverbot von Dieselfahrzeugen

Pressemitteilung

Nach dem Urteil zum Fahrverbot von Dieselfahrzeugen:
Fahrzeughalter, Wirtschaftsverkehre und Unternehmen nicht alleine lassen!

Iris Spranger, Mitglied des Umwelt- und Verkehrsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018:
„Mit Wirkung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts können die Kommunen und Länder selbständig über ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen entscheiden. Die Einhaltung der EU-Emissionsgrenzwerte ist ein wichtiger Bestandteil, um die Gesundheitsvorsorge für die Anwohnerinnen und Anwohner von Straßen, die über den Grenzwerten liegen, sicher zu stellen. Gleichwohl darf man hierbei nicht vergessen, dass die Großzahl von Kraftfahrzeugen der Wirtschaftsverkehre einen Dieselmotor haben. Um den Wirtschaftsunternehmen, aber auch denen im Dienstleistungsbereich, keine existentiellen Nöte zu verursachen, möchten wir Verkehrspolitiker der SPD, im Berliner Abgeordnetenhaus dafür sorgen, dass eine technische Nachrüstung von Dieselfahrzeugen auf Kosten der Hersteller erfolgt.“

Hierzu wollen wir als SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag einbringen, der den Senat auffordert, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel einer wirksamen Verringerung der Stickoxid- und Feinstaubwerte.

Dies soll durch eine Verpflichtung des zuständigen Kraftfahrtbundesamt geschehen, mit dem Ziel, die im §23 Straßenverkehrsgesetz vorgesehenen Bußgelder für das Inverkehrbringen von nicht EU-zugelassenen Diesel-PKW und leichten Nutzfahrzeugen von bis zu 5.000 Euro pro Fahrzeug, nicht bei den Haltern, sondern bei den Herstellern zu erheben. Dies käme insbesondere Haltern von älteren und manipulierten Dieselfahrzeugen zu Gute, die sich einen Neukauf oder eine Nachrüstung ihrer Abgasreinigungsanlage finanziell nicht leisten könnten.

Des Weiteren soll bei der verpflichtenden Abgasuntersuchung auch die Messung von Stickoxiden vorgenommen werden, um defekte, unwirksame und manipulierte Abgasreinigungssysteme zu erkennen und deren Austausch zu veranlassen.

Iris Spranger: „Wir wollen mit diesem Verfahren sowohl für die Verringerung der Stickoxide und des Feinstaubs auf unseren Straßen sorgen, als auch den Fahrzeughaltern bei der Umrüstung ihrer Abgasreinigungssysteme den finanziellen Part durch die Hersteller der Fahrzeuge übernehmen lassen. Ich denke, das ist eine gute Lösung um beiden Aspekten – der Umwelt und den Interessen der Betroffenen – gerecht zu werden.“

V.i.S.d.P. Iris Spranger, MdA

Link zur Pressemitteilung vom 5.3.2018