Mieterschutz – Kooperationsverträge auf Bezirksebene mit privaten Wohnungsunternehmen

PRESSEMELDUNG

Die Wahlkreisabgeordnete Iris Spranger, MdA, SPD Fraktion und baupolitische Sprecherin dazu:
„Ich begrüße den Vorschlag des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes e.V. sehr, Kooperationsverträge mit Immobilienunternehmen auf Bezirksebene abzuschließen. Hierfür sollte das Bezirksamt Lichtenberg als Vorbild dienen.

Analog der Kooperationsverträge, die der Senat mit den Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften abgeschlossen hat, sollten auch die Bezirke mit den Privaten Kooperationsverträge abschließen. Hierbei sollten Modernisierungsarbeiten sozial verträglich sein und die Modernisierungsumlage begrenzt werden. Wie bei den Landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften darf auch hier die Miete nicht 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens übersteigen.

Zudem sollten in den Kooperationsvereinbarungen Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe für drei Jahre, nach Modernisierung ihrer Wohnung, von Mieterhöhungen ausgeschlossen werden. Die Aktivitäten des Stadtbezirks Lichtenberg sind ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung, Mieterinnen und Mieter vor überzogenen Mieten nach Modernisierungsarbeiten zu schützen. Ich kann nur alle Bezirke dazu aufrufen, auch in ihrem Bereich Kooperationsverträge mit den privaten Immobilienunternehmen abzuschließen.“