Im Parlament: Einführung einer „Wohnkostenfolgeschätzung“

Auf Antrag der FDP-Fraktion, diskutierten wir am Donnerstag, dem 31.5.2018 im Berliner Abgeordnetenhaus über die Einführung eines sogenannten „Mieten-TÜVs“. Durch eine solche Wohnkostenfolgeschätzung erhalte das Abgeordnetenhaus die Möglichkeit, die Auswirkung von bestehenden und neuen Gesetzen auf die Mietbelastung in Berlin zu prüfen.

Auch wenn wir uns als SPD grundsätzlich vorstellen könnten, Mietosten bei der Folgenabschätzung aufzuführen, führe dies nicht automatisch zu einer Senkungen der Mieten. Zudem ist eine Gesetzesfolgenabschätzung ohnehin vorgeschrieben. Der Antrag wird in den Ausschuss überwiesen.

Sehen Sie dazu meine Rede in der 27. Sitzung am 31. Mai 2018: „Einführung einer Wohnkostenfolgeschätzung“