Debattenbeitrag: Berlin als bezahlbare Stadt für alle

Pünktlich zur letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause ist eine neue Ausgabe der POSITIONEN u.a. mit meinem Beitrag „Berlin als bezahlbare Stadt für alle“ erschienen.
Berlin als bezahlbare Stadt für alle
„Mit unserem Beschluss auf dem Landesparteitag am 20. Mai 2017 haben wir als SPD unseren Willen bekräftigt, Berlin als eine bezahlbare Stadt für Mieterinnen und Mieter zu erhalten und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen. Angesichts der sich zuspitzenden Lage an den Wohnungsmärkten setzen wir uns für eine Grundgesetzänderung ein.
Denn, wenn sich der Bund wie in der Föderalismusreform geplant, im Jahr 2020 aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaues zurückzieht, wird das Problem steigender
Mieten nicht gelöst sein. Unser Ziel ist es daher, bis dahin in Deutschland rund 400.000
Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 80.000 Sozialwohnungen und 60.000 Wohnungseinheiten im bezahlbaren Wohnungsbau. Anschließend wird auf Bund und Länder eine neue Gemeinschaftsaufgabe hinzukommen, deren Finanzierung nur gemeinsam gestemmt werden kann.
Berliner Wohn- und Mietenpolitik als Vorbild
Als Berliner SPD setzen wir uns für eine adäquate Wohnraumversorgung ein und haben sowohl die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, als auch die Genossenschaften sowie andere gemeinwohlorientierte Akteure gestärkt, um Mieterinnen und Mieter vor steigenden Kosten zu schützen.
Mit unserer Kehrtwende in der Liegenschaftspolitik machen wir deutlich, dass Konzepte vor dem Profit kommen und dass wir Immobilien nicht zwingend zum Höchstpreis verkaufen müssen. Der gesellschaftliche Mehrwert soll im Vordergrund stehen und stärker zum Tragen kommen. Ein solches Verfahren wäre auch für Bundesimmobilien wünschenswert – mit einem Vorkaufsrecht zum Verkehrswert für Länder und
Kommunen.
Mietrecht ist Bundesrecht und das ist eines der Hauptprobleme, warum uns die sozialere Ausgestaltung auf Bundesebene bisher so schwer fällt. Wenn wir uns nach dem 24. September an der Regierungsarbeit beteiligen sollten, werden wir darauf drängen, die best
ehende Mietpreisbremse zu verschärfen und zu einem besser funktionierenden Instrument weiterzuentwickeln. So muss sichergestellt sein, dass bei einem Wohnungswechsel der Vermieter, dem Nachmieter grundsätzlich und ohne Aufforderung die Miethöhe des
Vormieters mitzuteilen hat. Zuwiderhandlungen sollen geahndet und sanktioniert werden. Ausnahmen für überteuerte Bestandsmieten sind zu streichen.
Darüber hinaus wollen wir Mietpreissteigerungen infolge von (zum Teil zweifelhaften) Modernisierungs-und Sanierungsmaßnahmen verhindern und die gesetzliche Möglichkeit der Umlage angefallener Kosten begrenzen: Die Modernisierungsumlage soll auf 7 % und maximal 10 Jahre begrenzt werden. Energetische Maßnahmen müssen durch eine vom Vermieter beizubringende Wirtschaftlichkeitsprüfung nachgewiesene Heizkostenersparnis nach sich ziehen. Für Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter über Kosten und Nutzen sind unabhängige Schiedsstellen einzurichten.
Unterlassene Instandhaltung darf nicht zu Lasten der Mieter gehen. Die umlegbaren
Kosten sind daher auf eine maximale Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche zu deckeln.
Um „warmmietneutrale Sanierungen“ zu ermöglichen, setzen wir uns für ein Förderprogramm des Bundes ein, welches sich an der Einsparung von C02 orientiert und in enger Kooperation mit den Städten und Gemeinden ausgezahlt wird.
Außerdem wollen wir die Möglichkeit abschaffen, die Anschaffungs- und Installationskosten auf die Mieter umzulegen. Hierzu ist die Betriebskostenverordnung zu
ändern. Ebenso sollen Ersatza nsprüche, die von Dritten an den Vermieter herangetragen werden, im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht auf den Mieter umgelegt
werden. Die „Kleinreparaturklausel“ soll abgeschafft werden.
Weitere Maßnahmen für den Berliner Wohnungsmarkt
Neben diesen vielen zum Teil sehr kleinteiligen Forderungen, dürfen wir das große Ganze nicht aus den Augen verlieren: Ohne massive Investitionen in den Wohnungsneubau und ohne eine Ausweitung des Wohnungsangebots werden wir weder in Berlin, noch in anderen Großstädten den Anstieg der Mieten verhindern können. Deshalb erwarten wir als SPD-Fraktion, dass die Neubauziele wie im Rot-rot-grünen Koalitionsvertrag eingehalten und umgesetzt werden.
Die von uns festgelegte Zahl von jährlich 6.000 neu zu bauenden Wohnungen soll erreicht werden, mit dem Ziel, den Wohnungsbestand in öffentlicher Hand bis 2025 auf 400.000 Wohnungen zu erhöhen. Dafür müssen wir mehr Urbanität wagen und deshalb setzen wir uns für ein Leerstandregister ein, mit dem Ziel, einen Überblick über die Anzahl an brachliegenden Immobilien und nicht-genutzten Gebäuden sowie deren Quadratmeteranzahl zu erhalten.
Bei Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung soll die Kappungsgrenze von bisher 15 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent in fünf Jahren verändert werden. Die noch bestehenden Schlupflöcher bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wollen wir schließen. In Milieuschutzgebieten sollen sie strikt verboten sein.
Um das Wohnungsangebot für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu erweitern, sind Genossenschaften durch Wohnraumförderung, das Bereitstellen von Grundstücken und durch Kooperationen beim kommunalen Vorkaufsrecht stärker zu unterstützen.
Als Berliner SPD-Fraktion unterstützen wir die Bundesratsinitiative des Berliner Senats
und fordern, die Praxis von „Share Deals“ zu erschweren: Der Prozentsatz, der von einem
oder mehreren weiteren Eignern an einer Gesellschaft gehalten wird, soll von 5 auf 25 Prozent gesteigert werden. Hierdurch wird – wegen der Kontrollrechte von Minderheits-
eignern – eine solche Konstruktion weniger attraktiv. Die Mindesthaltefrist bei Personengesellschaften soll auf 10 Jahre ausgedehnt werden und die Möglichkeit, anonyme Gesellschaften über Steuerfluchtländer einzuschalten, wird eingeschränkt.“
Iris Spranger, MdA