Nach dem Mietendeckel-Urteil: Wir lassen Sie nicht im Stich!

Was Sie jetzt wissen müssen

Für mich als mietenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion und für die SPD ist nach dem Mietendeckel-Urteil klar: Wichtig ist jetzt, soziale Härten für Sie zu vermeiden. Dies ist umso wichtiger, da das Urteil mitten in einer Pandemie kommt, in welcher wir alle ohnehin zusätzliche finanzielle Belastungen schultern müssen.

Welche Miete gilt jetzt?

Es gilt wieder die im Mietvertrag vereinbarte Miete.

Welche Miethöhe ist jetzt zulässig?

Es gilt wieder der Mietspiegel für Berlin. Das ist aktuell der Mietspiegel von 2019.

Müssen Differenzen nachgezahlt werden?

Ja, prinzipiell muss die Differenz zwischen der eventuell abgesenkten Mietendeckel-Miete und der Miete in Ihrem Mietvertrag nachgezahlt werden. Letztlich liegt die Entscheidung beim Vermieter.

Die Landeseigenen Wohnungsunternehmen (Stadt & Land, degewo, GESOBAU, Gewobag, HOWOGE, WBM) fordern keine Rückzahlung!

Falls Sie die Differenz nicht zahlen können

Beziehen Sie Transferleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld 2, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, werden rechtmäßige Nachforderungsansprüche vom zuständigen Amt grundsätzlich übernommen. Bitte wenden Sie sich schnellstmöglich an das zuständige Amt!

Erhalten Sie Wohngeld, sollten Sie kurzfristig einen Änderungsantrag an das zuständige Bezirksamt stellen, um prüfen zu lassen, ob die Nachforderungen übernommen werden können.

Können Sie Nachforderungen aus anderen Gründen nicht aus eigener Kraft innerhalb des geforderten Zeitrahmens leisten, nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines zinsfreien Darlehens aus der „Sicher-Wohnen-Hilfe“. Informationen zu dieser Überbrückungshilfe erhalten Sie auf https://mietendeckel.berlin.de/.

Anspruchsberechtigt sind z.B. Einpersonenhaushalte mit einem Einkommen von bis zu 33.600 Euro jährlich. Details für weitere Haushaltsgrößen und weiteren Rat erhalten Sie auch unter der Hotline der Senatsverwaltung: 030-901939-444 (9 bis 12 Uhr sowie 13 bis 16 Uhr).

Sollten Sie unverschuldet nicht in der Lage sein, das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlen zu können, kann das Darlehen in einen Zuschuss umgewandelt und auf dessen Rückzahlung (teilweise) verzichtet werden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Vermieter auf!

Um keinen Kündigungsgrund zu liefern, ist eine schnellstmögliche Nachzahlung vorzunehmen. Ein solcher Mietrückstand tritt schon dann ein, wenn zwei Monatsraten nicht gezahlt werden oder ein Mietrückstand von mehr als einer Monatsmiete eingetreten ist.

Als Mieterin oder Mieter müssen Sie handeln, um individuelle Modalitäten einer Nachzahlung mit ihrem Vermieter zu vereinbaren. Sollte es zu keiner Vereinbarung kommen, sind Sie verpflichtet, mit der nächsten Monatszahlung der Miete den Differenzbetrag auszugleichen.

Einen Verzicht auf Nachzahlungen sollten Sie sich schriftlich bestätigen lassen. Für notwendige Nachzahlungen sollten Sie eine realistische Frist und möglichst Ratenzahlungen vereinbaren.

Hier bekommen Sie Rat:

In allen Bezirken gibt es kostenfreien Mieterberatungen für alle Mieterinnen und Mieter.
In Marzahn-Hellersdorf sind dies:

Stadtteilzentrum Marzahn-Nord „Kiek In“
Rosenbecker Straße 25-27, 12689 Berlin
Anmeldung: (030) 93 22 107
Montag: 12:00 – 17:00 Uhr

Stadtteilzentrum Marzahn-Süd „Mosaik“
Altlandsberger Platz 2, 12685 Berlin
Anmeldung: (030) 54 98 8183
Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr

Jobcenter Marzahn-Hellersdorf
Allee der Kosmonauten 29, 12681 Berlin
Anmeldung: (030) 5555 486860
Dienstag: 09:00 – 16:00 Uhr

Stadtteilzentrum Hellersdorf-Nord „SOS Familienzentrum
Alte Hellersdorfer Straße 77, 12629 Berlin
Anmeldung: (030) 56 89 100
Freitag: 13:00 – 18:00 Uhr

Stadtteilzentrum Hellersdorf-Süd „Klub 74“
Am Baltenring 74, 12619 Berlin
Anmeldung: (030) 56 30 993
Montag: 14:00 – 18:00 Uhr