Zweckentfremdungsverbotsverordnung

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat den Weg frei gemacht: Ab 1. Januar 2014 können Ferienwohnungen verboten werden. Für Iris Spranger ein wichtiger Schritt: „An erster Stelle steht die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit bezahlbarem Wohnraum.“ Mit der Verordnung tritt eine Regelung in Kraft, die verhindern soll, dass dringend benötigter Wohnraum dem unter Druck geratenen Wohnungsmarkt entzogen wird. Das war und ist u.a. einer der Gründe, warum die Mieten in Berlin stetig steigen.

Wichtig: Ferienwohnungen müssen künftig angemeldet werden. Nach einer Übergangsfrist obliegt es dann den Bezirken, ob sie Genehmigungen erteilen oder nicht. Ferienwohnungen müssten andernfalls wieder in dauerhaft vermietete Wohnquartiere umgewandelt werden.

Keine Sorgen bräuchten sich Teilnehmer von Wohnungs-Sharing-Portalen machen: Denn das Verbot gelte nicht „für die Überlassung von Wohnraum durch befristete Mietverträge an Personen, die ihren Lebensmittelpunkt für einen begrenzten, in der Regel längeren Zeitraum, nach Berlin verlagern (beispielsweise entsandte Arbeitnehmer, Au-pair-Mädchen, Schauspieler, Botschaftsangehörige, Stipendiaten, Praktikanten etc.)“ Iris Spranger begrüßte diese Regelung.

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