Spranger: Mieterrechte stärken für bezahlbaren Wohnraum

Anlässlich der Rede des Regierenden Bürgermeister von Berlin und SPD-Landesvorsitzenden Michael Müller zur Mietpreisbremse heute im Bundesrat erklärt Iris Spranger, baupolitische Sprecherin im Abgeordnetenhaus von Berlin und stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner SPD:

„Die Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Mietpreispreisbremse ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Gerade in Berlin als Mieterstadt ist eine Dämpfung der Mietentwicklung Grundvoraussetzung, um die lebendige Vielfalt in den Kiezen zu erhalten. Ich freue mich, dass der Regierende Bürgermeister Michael Müller hier zusammen mit dem Senat vorangeht und sich für eine bessere Wirksamkeit der Maßnahme einsetzt.“

Über eine Gesetzesänderung sollen die Vermieter verpflichtet werden, die Miete des Vormieters offenzulegen. Die Kosten von Modernisierungen sollen zudem weniger stark auf die Mietkosten umgelegt werden können und auch bei der Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete soll nachgebessert werden, in dem der Zeitraum der zu berücksichtigenden Verträge von vier auf sechs Jahre erweitert wird.

Die Berliner SPD setzt zur Entlastung des Mietmarktes auf zwei zentrale Maßnahmen: Bauen und alle rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der MieterInnen ausschöpfen. Dazu zählen die Mietpreisbremse, bei der sich die SPD für Verschärfungen in der Anwendung stark macht, und auch das Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen, das erst in der vergangenen Woche vom Gericht bestätigt worden ist.

Dazu Spranger weiter: „Das Urteil zum Verbot von Ferienwohnungen ist richtungsweisend und macht deutlich, dass die Stadtentwicklungsverwaltung erst unter Michael Müller und nun unter Andreas Geisel hier sehr gute Arbeit geleistet hat.“

Nach dem Zweckentfremdungsverbot dürfen Wohnungen dem Wohnungsmarkt nicht durch die touristische oder gewerbliche Vermietung entzogen werden. Wer dem Verbot nicht nachkommt, muss eine Strafe bis zu 100.000 Euro zahlen. Bis zu 14.000 Wohnungen sind nach verschiedenen Schätzungen vom Zweckentfremdungsverbot betroffen und können nach dem endgültigen Verbot ohne Ausnahmen seit dem 1. Mai 2016 den Berlinerinnen und Berlinern zur Verfügung stehen.

Link zur Pressemitteilung vom 17.6.2016