Kaum ein anderes Thema beschäftigt die Berliner wie das der Stadtentwicklung. SPD-Abgeordnete Iris Spranger rechtfertigt den bisherigen Kurs der Sozialdemokraten und verspricht eine gerechtere Zukunft.
„Unsere politischen Ziele sind seit jeher am Leitbild einer sozialen Gerechtigkeit und Ausgewogenheit orientiert, auch und gerade in der Wohnungs- und Mietenpolitik. Bezahlbares Wohnen für alle Bewohnerinnen und Bewohner, und das nicht nur am Stadtrand oder gar in weiter entfernten Umlandgemeinden, ist ein wesentlicher Teil einer sozialen Stadtentwicklung.
Das seit mehreren Jahren anhaltende Wachstum in der Stadt ist einerseits wohltuend und chancenreich, andererseits aber auch herausfordernd. Für immer mehr Menschen, die in unserer vielfältigen und reizvollen Stadt leben möchten, müssen wir verlässliche Rahmenbedingungen gerade in der Grundversorgung schaffen. Genügend Wohnraum und bezahlbare Mieten gehören unbedingt dazu.
In den letzten Jahren haben wir im Rahmen unserer Regierungsverantwortung bereits mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Mieten nicht ins Uferlose steigen, der Wohnungsneubau richtig in die Spur kommt und der Mieterschutz gestärkt wird. Folgenden Maßnahmen wurden schon umgesetzt: die Kappungsgrenzen bei den Sozialmieten, das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum, das Mietenbündnis mit den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und die Einrichtung eines Wohnungsneubaufonds. Für die Eigenbedarfskündigung soll es strengere Regeln geben und Baugenehmigungen sollen künftig schneller erteilt werden können.
Der Bund muss mehr Verantwortung für die Wohnungspolitik in den Großstädten übernehmen.
Ferner haben wir alle Ermächtigungen des Bundes zur Verbesserung des Mieterschutzes konsequent umgesetzt. So war Berlin das erste Bundesland, welches im Juni 2015 die Mietpreisbremse eingeführt hat. Da dieses Instrument bisher nicht wirksam genug ist, setzen wir uns auf Bundesebene für eine Nachbesserung im Sinne eines verstärkten Mieterschutzes ein. Ferner nehmen wir Einfluss auf die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag mit Blick auf ihre gesamtstaatliche Verantwortung, in dem sie gerade die Großstädte wie Berlin bei der Bewältigung einer nachhaltigen Wohnungs- und Mietenpolitik finanziell stärker als bisher unterstützen.
Mit den landeseigenen Wohnungsgesellschaften wurden neben dem Mietenbündnis weitere Zielvereinbarungen abgeschlossen, die Zahl der landeseigenen Wohnungen mit bezahlbaren Mieten für große Teile der Bevölkerung soll von heute 300.000 auf dann 400.000 Wohnungen steigen.
Milieuschutzgebiete sind das beste Mittel, um soziale Vielfalt zu erhalten.
Wir möchten keine „Londoner oder Pariser Verhältnisse“ in Berlin, wo Menschen sogar mit einem mittleren Einkommen es sich nicht leisten können, in der Stadt zu wohnen. Berlin lebt von der Durchmischung in den Kiezen. Um das Ausmaß der sozialen Verdrängung zumindest einzudämmen, wurden in Berlin insgesamt bislang 26 so genannte „Milieuschutzgebiete“ erlassen (Soziale Erhaltungsgebiete). Das Instrument zielt auf den Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. In diesen Gebieten gilt auch die Umwandlungsverordnung, die eine Umwandlung von (preisgünstigen) Miet- in Eigentumswohnungen erschweren soll.
Der Wohnungsneubau und somit ein deutlich größeres Angebot an Wohnungen führt zu einer „nachhaltigen Entspannung“ auf dem Wohnungsmarkt. Hieran arbeiten wir mit Hochdruck und haben in den jüngsten Haushaltsbeschlüssen über 1,4 Mrd. Euro für die Neubauförderung, die Eigenkapitalaufstockung der landeseigenen Gesellschaften sowie für den Mietenausgleich im Sozialwohnungsbestand zur Verfügung gestellt.
Städtebauliche Verträge mit privaten Investroren sollen die Einstiegsmieten deckeln
Auch die per Gesetz beschlossene Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung soll Unterversorgung und soziale Verdrängung vermeiden: Die Sozialmieten werden bei 30 Prozent des Nettoeinkommens gekappt. Die landeseigenen Wohnungsgesellschaften müssen bei Wiedervermietung mindestens 55 Prozent an Personen mit besonders niedrigem Einkommen vermieten. Sie müssen ferner bei Neubauvorhaben mindestens 30 Prozent Sozialwohnungen errichten. Bei Neubauvorhaben durch private Investoren, auf die Berlin angesichts des immer noch ungebremsten Wachstums angewiesen ist, sollen auch in Innenstadtgebieten in der Regel zumindest 25 Prozent der Wohnungen mit Einstiegsmieten von 6,00 € – 6,50 € errichtet werden. Dieses Ziel kann grundsätzlich über den Abschluss von städtebaulichen Verträgen erreicht werden.
Wir müssen und wir werden dafür sorgen, dass keine soziale Schieflage in der Stadt entsteht. Wir stehen für soziale Mischung und sozialen Ausgleich in allen Stadtgebieten.