Im Parlament: Zweckentfremdung und Bauordnung

In der Plenarsitzung am 22. März 2018 ging es u.a. in 2. Lesung um Ergänzungen zum Zweckentfremdungsverbotsgesetz, mit dem wir wirksam Wohnraum für Mieterinnen und Mieter schützen und verhindern, dass dieser

Selbstverständlich ist es Privatleuten weiterhin erlaubt, ihre Wohnungen zeitweise für Gäste unterzuvermieten. Nur die Weitervermietung als Geschäftsmodell soll unterbunden werden. Genehmigungs- und Anmeldepflichtig bleiben Ferienwohnungen, illegale Vermietungen werden stärker sanktioniert als bisher.

Als Koalition ist es uns wichtig, dass wir weiterhin eine gute Mischung auf dem Wohnungsmarkt anbieten jkönnen und es auch in Innenstadtlagen bezahlbaren Wohnung für alle gesellschaftliche Schichten gibt.

Sehen Sie hier meine Rede zur Zweckentfremdung im Parlament am 22.3.2018.

Die Abgeordneten beschlossen mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Linke und Grüne das Zweite Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbots-Gesetzes mit den Änderungen der Beschlussempfehlung. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der CDU wie auch ein Änderungsantrag der FDP. Angenommen wurde dagegen ein Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Linke und Grünen zur Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses. Außerdem abgelehnt wurde ein Antrag der FDP zur Legalisierung von Homesharing.

Novellierung des Gesetz zur Berliner Bauordnung

Außerdem beschlossen wir, das vierte Gesetz zur Änderung der Bauordnung, mit dem Ziel das Berliner Baurecht an das geänderte EU-Recht anzupassen. So soll der Abriss von Wohnraum genehmigungspflichtig und nur in Ausnahmefällen erlaubt, die Geltungsdauer von Baugenehmigungen auf zwei Jahre verkürzt werden und Holzbauweisen stärker förderungswürdig sein als bisher.

Sehen Sie hier meine Rede zur Novellierung der Berliner Bauordnung am 22.3.2018.

Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen wurde mit Änderungen angenommen.

Presse:
Berliner Zeitung: AirBnb – Berlienr dürfen ihre Wohnung zeitweise vermieten; 22. März 2018
Neues Deutschland: Wohnungen sind für Mieter da; 22. März 2018