Im folgenden finden Sie ausgewählte Standpunkte zu den jeweiligen politischen Themen:
- Energie- und Umweltpolitik
- private und öffentliche Unternehmen
- Haushalt und Finanzen
- Arbeitsmarktpolitik
- Gesundheit
- Familie und Bildung
- und Geschlechtergerechtigkeit
Kernpunkte für eine nachhaltige städtische Energie- und Umweltpolitik
Aus Verantwortung für die Zukunft unserer Kinder müssen wir die Umwelt schützen und bewahren. Fossile Brennstoffe sind begrenzt und werden darum in Zukunft teurer. Deshalb ist die Forschung und Entwicklung auf allen Gebieten des Umweltschutzes, insbesondere für alternative Energieformen zu fördern. Wir erhöhen den Druck, Energiesparmaßnahmen konsequent umzusetzen. Dazu zählen unter anderem:
- die Verschärfung der Energieeinsparverordnung (ENEV) bei Modernisierungs- und Neubauvorhaben (Solar-Verordnung).
- die Unterstützung von Niedrigenergieprojekten (Wärmerückgewinnungsanlagen, Blockheizkraftwerke)
- die Förderung von Investitionen in Windkraftanlagen (Beispiel Pankow) durch Änderung der Bauleitplanung
- unsere landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und öffentliche Verwaltungen werden von uns gefordert, vor allem bei notwendigen Modernisierungsmaßnahmen Energiesparpotenziale zu berücksichtigen.
- Müllvermeidung ist für uns oberster Grundsatz und muss sich lohnen. Deshalb fordert die „Berliner Mitte“ eine Subventionierung von kleinen Müllbehältern zu Lasten der großen, wie es in der Vergangenheit gegolten hat.
- Zum weiteren Schutz des Grundwassers ist es notwendig, vor allem im Nordosten Berlins die restlichen 11.000 Grundstücke an die öffentliche Kanalisation anzuschließen.
Kernpunkte für eine innovative Unternehmenspolitik im privaten und öffentlichen Bereich
Wer in Berlin Arbeitsplätze schaffen und den Aufschwung langfristig sichern will, muss die Binnennachfrage stärken und vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen stützen, die tatsächlich auch neue Arbeitsplätze schaffen. Wirtschaftspolitik in Berlin ist Mittelstandspolitik. Gerade in Berlin ist die Wirschaftsstruktur geprägt durch kleine und mittlere Unternehmen, die 50% des Gesamtumsatzes erzielen und 70% aller Arbeitsplätze sichern.
Deshalb fordern wir folgende Maßnahmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen:
- Wegfall der Zwangsmitgliedschaft in der IHK bzw. anderen Kammern
- Wegfall von bürokratischen Genehmigungen bzw. Prüfberichten, wo immer möglich sollen Genehmigungsverfahren durch Anzeigenpflicht ersetzt werden
- Abbau von Doppel- und Mehrfachzuständigkeiten von Senats- und Bezirksverwaltungen
- Zur Förderung von Einzelhandels- und Dienstleistungsstrukturen im Kiez, soll kein weiterer großflächiger Einzelhandel zu Lasten der kleinen Gewerbetreibenden entstehen
- Pragmatischer Ausbau des Förderungsprogramms der IBB, insbesondere durch Erhöhung der KMU-Fonds Kredite
- Vereinfachung der Vergabe, Verfahren und Kriterien bei der IBB
- Direkte Kreditvergabe über KfW und Mittelstandsbank, da Kredite über Banken kaum erreichbar sind
- Die tatsächliche Zahlung der Sozialabgaben sollte wieder am 10. des folgenden Monats, statt wie seit Beginn dieses Jahres am drittletzten Werktag des laufenden Monats sein
- Gezielte Auftragsvergabe der öffentlichen Hand an kleine und mittlere Unternehmen in der Region, (insbesondere beim Ausbau BBI), dazu gehören die schon oft geforderten kleinteiligen Lose
- Pünktliche Zahlung der Rechnungen Privater durch die öffentlichen Auftraggeber
- Förderung von Existenzgründungen
- Ausbau der beruflichen Bildung durch Kooperation von Schule und Wirtschaft unterstützen (gute Ergebnisse sind öffentlich zu machen)
Wir stehen zu den landeseigenen Unternehmen und lehnen eine „Privatisierung um jeden Preis“ ab. Das Tafelsilber der Stadt Berlin kann man nur einmal verkaufen. Deshalb müssen wir in ausgewählte landeseigene Unternehmen investieren, um sie langfristig zu konsolidieren und wettbewerbsfähig zu machen. Es dürfen keine Risiken produziert werden vor dem Hintergrund mittel- und langfristig sinkender Mittel aus dem Finanzausgleich. Wir müssen wieder Vertrauen in die Wirtschaftskraft der landeseigenen Unternehmen schaffen.
Unsere landeseigene Betriebe sind der Daseinsvorsorge der Berlinerinnen und Berlinern verpflichtet. Das Land muss gewährleisten, dass diese Aufgabe auch weiterhin wahrgenommen werden kann. Die Betriebe, die Aufgaben der Daseinsvorsorge übernehmen (z.B. Wasserbetriebe, Vivantes, BVG) sind daher langfristig zu sichern. Dazu gehört auch, dass landeseigene Unternehmen verpflichtet werden, gewinn- und zukunftsorientiert zu arbeiten. Des weiteren ist der Ausbau der Kulturwirtschaft zu fördern, da hier in hohem Maße auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig sind.
Kernpunkte für eine solide Haushaltspolitik
Die Eckwerte für die Finanzplanung des Berliner Doppelhaushaltes 2012/2013 wurden vom Senat beschlossen.
Der für 2010 und 2011 ist verabschiedet- Ein hartes Stück Arbeit mit zahlreichen Vorbereitungen und Vorberatungen – in den Fraktionen des Abgeordnetenhauses und im Hauptausschuss. Alte Prognosen mussten verändert werden. Überschüsse sind in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise und einer veränderten Steuergesetzgebung des Bundes nicht zu machen.
Auch in Berlin drohen dramatische Ausfälle bei den Steuereinnahmen. Insoweit ist der Doppelhaushalt 2010/2011 mit einer Neuverschuldung von 5,5 Milliarden Euro alternativlos. Eine bewusste Entscheidung der Regierungskoalition und der Senatsverwaltung für Finanzen mit ihrem neuen Senator Ulrich Nußbaum.
Erst im Juli diesen Jahres habe ich in der Finanzverwaltung den Bereich Haushalt übernommen. Bei dem Zustandekommen des ebenso komplizierten wie durchdachten Finanzwerks kamen mir meine Kenntnisse und Erfahrungen – etwa aus meiner Zeit als haushaltspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus- bei diesem schwierigen Unterfangen zugute.
Der Haushalt einer Regierung dokumentiert ihre politischen Ziele und Schwerpunkte. Es ist bekannt, dass Berlin kein Ausgabenproblem, sondern ein Einnahmeproblem hat. Dennoch hat sich die Stadt seit 2002 gut entwickelt. Die deutsche Hauptstadt ist weltweit eine der beliebtesten Metropolen. Das belegen nicht nur die jährlichen Touristenzahlen.
Alle Bereiche der Haushaltsplanung für die beiden kommenden Jahre zielen auf Stärkung und Ausbau des sozialen Zusammenhalts in der Stadt.
Gefragt ist grade in finanziell schwierigen Zeiten die Solidargemeinschaft, d.h. die Solidarität aller Bürgerinnen und Bürger untereinander.
Die Bildung spielt dabei eine wesentliche Rolle. Der Etat von Bildungssenator Jürgen Zöllner umfasst 8,28 Milliarden Euro. Er wächst in 2010 um120 Millionen Euro und in 2011 nochmals um 14 Millionen Euro. Vorhaben wie Förderung des Lehrernachwuchses und Ausbau der Universitäten werden dadurch ermöglicht. Auch die Kindertagesstätten sollen zu Bildungseinrichtungen werden – beitragsfrei. Damit einhergehen werden Erleichterungen für die seit langem unter schweren Belastungen stehenden Erzieherinnen und Erzieher in Berlin.
Berlin braucht Wertschöpfungsketten – von der Wissensvermittlung über die industrielle Produktion bis zu den Dienstleistungen. Die Haushaltsplanung hat die Voraussetzungen dafür geschaffen. Mit Eigeninitiative können in den kommenden Jahre hochgesteckte Ziele erreicht werden.
Neue Privatisierungen sieht der Doppelhaushalt nicht vor – eine klare Entscheidung. Inhaltliche Kontrolle durch den Senat bei für die Bürgerinnen und Bürger lebenswichtigen Einrichtungen ist dennoch notwendig. Bei GASAG, der S-Bahn und den Wasserbetrieben müssen Weichen neu gestellt werden.
Insgesamt eröffnet der Doppelhaushalt 2010/2011 trotz weltweiter Finanz- und Wirtschaftskrise der Stadt neue Perspektiven und bewegt sich außerdem im Rahmen der ab 2020 festgelegten Schuldengrenze.
Kernpunkte für eine wirksame Arbeitsmarktpolitik
Die Bekämpfung der sog. Schwarzarbeit darf nicht reines Lippenbekenntnis sein. Allein in Berlin gehen der Wirtschaft ca. 16 Milliarden EUR jährlich verloren. Dem steht lediglich eine Einnahme in Höhe von 20 Millionen EUR aus Bußgeldern gegenüber.
Deshalb fordern wir:
- die Bekämpfung der sog. Schwarzarbeit
- die Einführung einer Chip-Identitätskarte, zunächst für die Bereiche Bauwesen, Taxi- und Gaststättengewerbe
- ein Gesetz für die Amnestie bei Schwarzarbeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Selbstanzeige
- eine Gesetzesänderung, dass eine nachträgliche Anmeldung eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausgeschlossen ist
- Baugenehmigung und Endabnahmebescheinigungen an das zuständige Finanzamt für Einkommensteuer des Bauherren zu übermitteln und so abgerechnete im Verhältnis zu erbrachten Bauleistungen zu kontrollieren
Kernpunkte für eine gerechte Gesundheitspolitik
Wir alle wissen, dass wir den Sozialstaat verändern müssen, um ihn in Zukunft zu erhalten. Der begonnene Reformprozess ist damit unumkehrbar.
Die Zahlen der Bevölkerungsentwicklung sprechen seit Jahren eine sehr deutliche Sprache. Unser soziales Sicherungssystem, das ursprünglich als Schutz und Hilfe konzipiert war, hat sich in den Augen vieler junger Familien und Arbeitnehmer zum bloßen „abkassieren“ durch den Staat entwickelt. Für die Verwirklichung eigener Lebensvorstellungen bleibt zu wenig Netto vom hart erarbeiteten Brutto. Der Generationenvertrag hat aus vielen Gründen seine Bindungskraft stark eingebüßt – auch, weil sich viele „Vertragspartner“ als übervorteilt empfinden. Zur Wiederbelebung ist eine neue Perspektive erforderlich. Das gilt, neben der Renten- und Sozialpolitik, in besonderem Maße für die Gesundheitspolitik.
Für das deutsche Gesundheitswesen steht eine substanzielle Reform aus. Die Krankenkassen arbeiten ineffizient und durch die Privatversicherungen haben wir, im Zusammenspiel mit den „gedeckelten“ Budgets der Ärzte, eine ausgeprägte Zwei-Klassen-Medizin. Die Zahl der Krankenkassen muss verringert und die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung wesentlich effektiviert werden. Die Monopole der Pharmaindustrie können nicht weiter unangetastet bleiben.
Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bei immer weniger Einzahlern, aber stetig zunehmender Patientenanzahl unser System der Gesundheitsfinanzierung tendenziell teurer werden muss. Über einen gewissen Zeitraum sind die Kosten des medizinisch-technischen Fortschritts vielleicht über Einsparungen zu finanzieren, auf Dauer funktioniert das jedoch nicht.
Das Beispiel der halbherzigen Gesundheitsreform vom 01.01.2004 (die nur ein durch die damalige Bundesratsmehrheit erzwungener Kompromiss sein konnte) zeigt eindeutig, dass eine solche Reform nur dann nachhaltig wirken kann, wenn sie das System komplex verändert und nicht nur „an einigen Stellschrauben dreht“. Wichtig ist ihre Ausgewogenheit in der Belastung aller Beteiligten. Eine weitere einseitige Belastung der Kassenpatienten, unter Aussparung der Pharmaindustrie, der privaten Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigungen, würde ihre Akzeptanz deutlich mindern und wiederum nur Stückwerk darstellen. Deshalb müssen sich auch die Kassenärztlichen Vereinigungen einem Wettbewerb stellen. Direktverträge zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenkassen können dort den nötigen Druck erzeugen.
Eine gewisse Vielzahl und Vielfalt von Krankenkassen bleibt Voraussetzung für den Wettbewerb im Gesundheitswesen. Trotzdem sollte sich die Anzahl der Krankenkassen in Deutschland verringern und an Effektivitätsmaßstäben messen lassen.
Der Vorteil des Konzeptes der „Bürgerversicherung“ liegt zweifellos in seiner sozialen Verteilungsgerechtigkeit. Seine Schwäche ist jedoch in der Nichtentkopplung der Gesundheitskosten von den Kosten der Arbeit und in der Nichtbeantwortung der Frage zu sehen, woraus steigende Kosten finanziert werden sollen. Dies bedeutet, dass Privatpatienten nicht mehr besser behandelt werden sollen als Kassenpatienten, wird nur dann als Fortschritt wahrgenommen, wenn die Kassenpatienten dadurch besser behandelt werden. Gerechtigkeit liegt nicht in einer allgemeinen Verschlechterung.
Das Modell der Kopfpauschale entkoppelt zwar die Kosten der Arbeit von den Gesundheitskosten, und hätte insofern einen wirtschaftsfördernden Effekt, ist aber durch seine Kündigung des Solidarprinzips sozial zutiefst ungerecht. Die durch die derzeitige Regierungskoalition zu bewältigende Zusammenführung dieser Finanzierungsmodelle ist nur dann vorstellbar, wenn die jeweilig entstehenden Lücken durch Steuermittel ausfinanziert werden.
In Berlin ist in der Folge des Systems der Zwei-Klassen-Medizin, genau wie in einigen deutschen Flächenländern, seit Jahren ein Prozess einer stetigen Umverteilung bzw. Abwanderung von Facharztpraxen aus Bezirken mit wenigen Privatpatienten in Bezirke mit einer großen Anzahl von Privatpatienten im Gange. In der Folge haben „ärmere“ Bezirke inzwischen einen deutlichen Mangel an Fachärzten, der zu unzumutbar langen Wartezeiten (2 bis 6 Monate) für die Patienten führt und Versorgungslücken nach sich zieht. So gab es 2004 z.B. in Charlottenburg/Wilmersdorf für je 306 Einwohner einen niedergelassenen Arzt, während in Neukölln 655 Einwohner auf einen niedergelassenen Arzt kamen. Für alte und immobile Patienten ist das auch in Berlin ein erhebliches Problem, das von der Politik und der Kassenärztlichen Vereinigung wahrgenommen und angegangen werden muss.
Das gerade neu vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete novellierte Gesundheitsdienstgesetz enthält nicht die notwendigen Aussagen zur Zukunftssicherung des öffentlichen Gesundheitswesens. Der Wert dieses GDG bestand zum Ende seiner mehrjährigen Diskussion nur noch in seiner Verabschiedung selbst, aber nicht mehr in seinem Inhalt. Das unter Federführung der Linkspartei.PDS erarbeitete Gesetz erbringt zwar durch Standortfusionen die geforderten Einsparsummen, bleibt aber die eigentlich notwendige aufgabenkritische Betrachtung des öffentlichen Gesundheitswesens schuldig.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst muss künftig zielgruppengenauer an den Stellen der Gesellschaft arbeiten, an denen aufgrund zunehmender Armut Menschen durch das „soziale Netz“ zu fallen drohen. Das ist notwendig, weil Krankenkassenleistungen weiter zurückgehen oder die Zielgruppen von niedergelassenen Ärzten nicht erreicht werden können (Illegalität, Obdachlose u.ä.).
Die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung, die gegenwärtig bei Kindern im Alter von 5 bis 6 Jahren stattfindet, sollte auf das Alter von 4,5 Jahren vorgezogen werden. Da heute die Kinder im Regelfall im Alter von 5,5 Jahren eingeschult werden, entsteht auf diese Weise ein längerer Interventionszeitraum, in dem z.B. festgestellte Mängel bei der Sprachentwicklung und der Motorik der Kinder korrigiert werden können, um sie für die Schule fit zu machen.
Zur tragfähigen fachlichen und personellen Absicherung dieser Aufgaben (und der hoheitlichen Aufgaben im sozialpsychiatrischen Bereich) muss der ÖGD sein Engagement z.B. im zahnärztlichen Dienst und im sozialmedizinischen Dienst nochmals aufgabenkritisch überprüfen. Hier sind mit Hilfe von Kooperationsverträgen tatsächliche Leistungsverlagerungen zu niedergelassenen Ärzten und Freien Trägern notwendig. Zur Leistungserbringung ist in diesen Bereichen kein Arbeitsvertrag mit dem öffentlichen Dienst notwendig.
Kernpunkte für eine klare Bildungspolitik und mehr Unterstützung für junge Familien
Uns geht es um einen ideologiefreien Ansatz in der Bildungs- und Familienpolitik. Familie ist mehr als Vater, Mutter, Kind. Sie ist überall da, wo Eltern für Kinder und Kinder für Eltern Verantwortung übernehmen. In der Familie erfahren wir soziale Bindung und Geborgenheit; wir lernen in der Familie, für andere da zu sein und für andere zu sorgen.
Doch in unserer Gesellschaft ist es, aus verschiedenen Gründen, nicht mehr selbstverständlich, sich für Kinder zu entscheiden. Wer sich für Kinder entscheidet, geht nach wie vor ein wirtschaftliches Risiko ein, denn er ist in zahlreicher Hinsicht gegenüber Kinderlosen benachteiligt. Um diese Gerechtigkeitslücke zu schließen, müssen die Rahmenbedingungen für Familien dringend verbessert werden.
Wer bereit ist, Kinder zu bekommen und zu erziehen, muss sich auf die Solidarität der Gesellschaft verlassen können, denn er leistet einen unverzichtbaren Beitrag für die Zukunft. So funktioniert der Generationenvertrag, auf dem unser Rentensystem beruht, nur dann, wenn eine ausreichende Zahl von Kindern geboren wird, die wiederum für Rentenbeiträge in der Zukunft sorgen. Die Leistung der Kindererziehung wird aber bei der Rentenhöhe kaum berücksichtigt. Hier muss ein stärkerer Lastenausgleich zwischen Kinderlosen und Eltern erfolgen.
Die Unterstützung durch Hilfsangebote, wie Betreuung, Beratung, Ganztagsschulen, und durch finanzielle Entlastung, wie die Entgeltfreiheit für Kindergärten, Familientarife usw. sind auszubauen. In diesem Zusammenhang wird auch die Umwandlung des Ehegattensplittings in ein Familiensplitting befürwortet, mit dem die Unterhaltskosten für ein Kind steuerfrei gestellt werden. Die Kosten für die medizinische Betreuung und Behandlung von Kindern sind aus Steuermitteln zu finanzieren (Gesundheitsreform).
Eltern und Kinder haben Rechte und Pflichten. Die vollständige Abhängigkeit gerade kleiner Kinder von ihren Eltern hat eine hohe Verantwortung der Eltern für das Wohl des Kindes zur Folge. Die meisten Eltern kümmern sich liebevoll und mit großem Einsatz um ihre Kinder. Aber da, wo Eltern ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, muss der Staat die Kinder wirksam schützen.
Durch präventive Hilfsangebote und Maßnahmen kann Vernachlässigung, Verwahrlosung und Misshandlung vorgebeugt werden, aber bei akuter Gefährdung des Kindeswohls ist entscheidend, dass schnell eingegriffen werden kann.
Vorschulphase: Bildung von Anfang an
Die Zeit vor der Einschulung muss für die Vorbereitung auf die Schule genutzt werden (Schwerpunkt Sprachförderung). Das neue Bildungsprogramm für den Kindergarten legt hier den Grundstein. Mittelfristig kann die Einführung einer verpflichtenden Form von Vorschule helfen, alle Kinder besser auf die Schule vorzubereiten. Die Einbeziehung der Eltern über die Kita und später in die Schule muss intensiviert und eingefordert werden.
In der Schule: klare Leistungsanforderungen und sicheres Basiswissen
Gerade sozial Schwache brauchen gute öffentliche Schulen und gut ausgebildete Lehrkräfte, um mit den erworbenen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt mithalten zu können. Die vergleichsweise geringe Leistungsfähigkeit der Berliner Schüler muss gesteigert werden. Dazu dienen auch die eingeführten Vergleichsarbeiten und die zentral gestellten Abschlussprüfungen, die auf definierten Standards beruhen. Umgekehrt stehen die Schulen in der Pflicht, einen hochwertigen Unterricht sicherzustellen.
Ein viel zu großer Teil der Schülerinnen/Schüler verlässt die Schule ohne Abschluss (12 %), rund 20 % aller Lehrstellenbewerber gelten als nicht ausbildungsfähig, rund 30 % der Azubis brechen die Ausbildung vorzeitig ab. Daher brauchen wir eine stärkere Verzahnung zwischen Schule und Betrieben. Unverzichtbares Grundwissen und –können muss in 10 Schuljahren vermittelt werden, um die Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu sichern.
Erziehung zu erfolgreichem Arbeits- und Sozialverhalten
Viele Schüler scheitern in der Schule und später im Beruf auch dadurch, weil sie nicht gelernt haben, sich anzustrengen. Es gelingt offenbar immer weniger, die sog. Sekundärtugenden wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Ordnung usw. zu vermitteln. Damit fehlen die Grundvoraussetzungen für erfolgreiches Lernen. Wenn dann im Umgang mit den Mitschülern und Lehrern auch noch Höflichkeit und Respekt fehlen, ist ein vernünftiger Unterricht nicht mehr möglich. Eine stärkere Betonung des Erziehungsauftrags könnte seinen Ausdruck darin finden, indem Arbeits- und Sozialverhalten im Zeugnis bewertet werden.
Reformen wirken lassen
In den letzten 5 Jahren ist die Berliner Schule durch eine Fülle von Veränderungen, die sich gerade in der Umsetzung befinden, reformiert worden. (z. B. Sprachförderung vor der Einschulung, frühere Einschulung, flexible Schulanfangsphase, Fremdsprache ab 3. Klasse, Vergleichsarbeiten, zentrale Abschlussprüfungen, mittlerer Schulabschluss, Abitur nach 12 Jahren, mehr Verantwortung in der Schule vor Ort, Schulprofile usw.). Der eingeschlagene Weg ist richtig, aber manchen Eltern/Lehrkräften gehen die Veränderungen zu schnell und zu weit. Die Umstellungen brauchen aber zunächst Zeit, um zu wirken. Dennoch bleiben noch viele Probleme zu lösen. In diesem Zusammenhang ist vor allem die Diskussion über die Schulstruktur (längeres gemeinsames Lernen)und die Rahmenlehrpläne zu führen
Kernpunkte für mehr Geschlechtergerechtigkeit
Der Landeshaushalt soll möglichst bald ausgeglichen sein. Der Schuldenberg muss getilgt werden. Die grundgesetzlich festgelegte Schuldenbremse setzt enge Grenzen. Die Beschlüsse von Schwarz-Gelb treiben Länder und Kommunen – und vor allem die mit vielen Sonderaufgaben belastete Bundeshauptstadt – in finanzielle Engpässe.
In solch einem Szenario gilt es Prioritäten zu setzen. Als für den Etat zuständige Staatssekretärin waren Abwägungen und Entscheidungen kompliziert und schwierig. Das „Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre“ gehörte für mich von Anbeginn zu den unantastbaren Etatposten. Die gesellschaftlichen Defizite in diesem Bereich sind bekannt. Noch immer wird zum Beispiel zögerlich und hinhaltend über eine Quotenregelung bei Führungspositionen in der Wirtschaft diskutiert. Am Geld sollten unsere Bemühungen selbst in Zeiten knapper Kassen nicht scheitern.
Der Senat Anfang August eine Fortführung des „Berliner Programms“ für den Zeitraum 2012 bis 2015 beschlossen. Pro Jahr sollen hierfür rund 3,4 Millionen Euro ausgegeben werden. Die Hochschulen werden sich an der Finanzierung zu einem Drittel beteiligen.
Das Programm hat bereits dazu beigetragen, dass Berlin seit Jahren eine Spitzenposition bei der Besetzung von Professuren unter allen Bundesländern innehat – von 2001 bis 2009 wurde der Frauenanteil nahezu verdoppelt und beträgt jetzt immerhin 27,5 Prozent.
Ein Beleg dafür, dass Genderaspekte in Forschung und Lehre verankert werden und wesentlich zum Abbau struktureller Hemmnisse bei der Verwirklichung der Channcengleichheit für Frauen beitragen. Insoweit ist das weiterhin notwendige „Berliner Programm“ durchaus eine Erfolgsgeschichte.