Im Fokus: mein neuer Newsletter

Hervorgehoben

Auch in Zukunft möchte ich, dass Sie immer bestens über aktuelle Geschehnisse im Bezirk und Land informiert sind. Deshalb haben Sie ab sofort die Möglichkeit, meinen neuen Newsletter zu abonieren.

Mit diesem Newsletter bleiben Sie immer im Fokus und erhalten die wichtigsten politischen Informationen aus Mahlsdorf, Marzahn-Hellersdorf, Berlin und Einblicke in meine Arbeit als Ihre Wahlkreisabgeordnete. Der Newsletter erscheint erstmalig in der 20. Kalenderwoche 2020 und wird dann monatlich versendet.

Eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in Kürze auch auf meiner Internetseite. Sie können sich allerdings bereits heute für die erste Ausgabe anmelden! Folgen Sie dazu einfach diesem Link. Ich benötige nur Ihre E-Mail-Adresse.

Ich freue mich sehr über Ihr Interesse und auf Ihre Anmeldung!

Pressemitteilung: Marzahn-Hellersdorf profitiert von „Sportmilliarde“

Im Hauptausschuss des deutschen Bundestages wurde die erste Tranche der „Sportmilliarde“ des Bundes beschlossen. Damit stehen 16,2 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen im Sportbereich für Berlin zur Verfügung. Ein Drittel der Mittel wurde bereits mit 19 Projekten in allen zwölf Berliner Bezirken festgelegt.

Marzahn-Hellersdorf bekommt für die Sanierung des Kunstrasenplatzes der Sportanlage Geraer Ring Mittel in Höhe von 382.500 Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Der Bezirk muss 55 Prozent gegenfinanzieren

382.500 Euro für Kunstrasenplatz der Sportanlage Geraer Ring

Iris Spranger MdA und Senatorin für Sport dazu: „Zusätzliche Investitionsmittel für die Erhaltung der Infrastruktur sind immer herzlich willkommen. Der Bund hat mit seiner Entscheidung eine „Sportmilliarde“ den Ländern zur Verfügung zu stellen eine gute Entscheidung getroffen. Berlin braucht dringend mehr Geld für die Sportinfrastruktur. Mit der Vergabe der Mittel der ersten Tranche kann unser Bezirk jetzt die Sanierung der Sportstätte am Geraer Ring weiter vorantreiben. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in den nächsten beiden Tranchen weitere Mittel für unseren Bezirk zur Verfügung gestellt bekommen.“

382.500 Euro gibt es für die Sanierung des Kunstrasens der Sportanlage Geraer Ring (Symbolbild: Freepik)

Für einen verlässlichen Rettungsdienst: 4. Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen

Heute, am 23. April 2026, haben wir in der Abstimmung in der Plenarsitzung die vierte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Damit schaffen wir die wichtige gesetzliche Grundlage für eine sichere Zukunft des Rettungsdienstes in Berlin, was ich sehr begrüße.

Der Rettungsdienst ist das elementare Rückgrat der medizinischen Notfallversorgung in Berlin. Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich darauf verlassen können, dass der Rettungswagen kommt, wenn sie in Not sind. Und sie können sich darauf verlassen.

Mit dem heutigen Beschluss endet auch ein langer Prozess, der noch vor den heute vorliegenden Änderungsvorschlägen begonnen hat. Wir haben Anfang 2024 bereits eine kleine Novelle des Rettungsdienstgesetzes durchgeführt mit dem schnell die wichtigsten Weichen gestellt wurden. Insbesondere haben wir den sogenannten Rettungswagen „B“ eingeführt, der mit zwei Rettungssanitärinnen und Rettungssanitätern besetzt ist. Seitdem ist es möglich, eine bedarfsgerechtere Beschickung der Einsätze vorzunehmen.

Wir schaffen es dadurch, dass die Rettungsmittel für die tatsächlichen lebensbedrohlichen Notfälle noch verlässlicher zur Verfügung stehen. Davon profitieren Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, aber auch Patientinnen und Patienten mit nicht lebensgefährlichen Verletzungen.

Wir haben außerdem in den letzten Jahren die Prozessabläufe in der Berliner Feuerwehr verbessert. Und: Ich habe in meiner Funktion als Senatorin für Inneres eine Rettungsdienstpauschale eingeführt, um der enormen Belastung des Rettungsdienstes Rechnung zu tragen. Die vierte Novelle des Rettungsdienstgesetzes ist also als ein weiterer Baustein der umfassenden Gesamtmodernisierung des Rettungsdienstes zu sehen.

Fakt ist: die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr haben weiterhin mit einem hohen und teilweise sogar sehr hohem Einsatzaufkommen zu tun. Gab es im Jahr 2024 noch 486.213 Einsätze im Rettungsdienst, waren es 2025 bereits 508.804 Einsätze. Der Januar 2026 war der einsatzstärkste Monat aller Zeiten bei der Berliner Feuerwehr.

Ihre Belastung ist also weiterhin enorm und ich danke ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die nimmermüde Tag und Nacht ausrücken, um für uns alle in der Not da zu sein. Das verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung.

Natürlich müssen wir auch weiterhin die Strukturen verbessern. Mit der vierten Novelle des Rettungsdienstgesetzes schaffen wir deshalb die Grundlage für einen Rettungsdienst, der den Anforderungen einer wachsenden Metropole wie Berlin auch in Zukunft mehr als nur gerecht wird.

Prävention, Selbsthilfefähigkeit, Reduzierung der vermeidbaren Einsätze & Innovation

Prävention bedeutet: Wir greifen ein, bevor aus einem Problem ein Notfall wird. Mit dem vorbeugenden Rettungsdienst gehen wir genau diesen Schritt. Wir werten Einsätze systematisch aus und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab. Dazu gehört, den Menschen klar zu vermitteln, wann sie den Hausarzt, den KV-Notdienst oder tatsächlich die 112 wählen sollten.

Dabei setzen wir an diesen Punkten an: An der Präventionsarbeit, um die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern; an der Reduzierung der vermeidbaren Einsätze, und schließlich an der Innovation.

Wir stärken gezielt die Selbsthilfekompetenz, etwa durch Erste-Hilfe-Kurse und Präventionsstrategien. Hier ein einfaches Beispiel: Wer an heißen Tagen ausreichend trinkt, verhindert im Zweifel einen Rettungseinsatz und einen Krankenhausaufenthalt. Genau darum geht es in der Prävention: Notfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Reduktion bedeutet, den Rettungsdienst von Einsätzen zu entlasten, die dort schlichtweg nicht hingehören. Bagatelleinsätze müssen wir konsequent vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entlastung der Feuerwehr von Krankentransporten, die keine medizinischen Notfälle sind. Hier gilt klar: Wer als Unternehmen in diesem Markt tätig ist, übernimmt Verantwortung. Krankentransportunternehmen müssen die Aufträge auch erfüllen. Wir schaffen eine Übernahmepflicht, damit sich nicht mehr darauf verlassen wird, dass die Feuerwehr schon einspringt. Nur im Ausnahmefall darf das noch passieren.

Gleichzeitig haben wir Ziele zur Verbesserung des Krankentransports formuliert. Dazu gehören eine zentrale Rufnummer und Datenschnittstelle, damit Bürgerinnen und Bürger Krankentransporte einfacher buchen können.

Herzinfarkte oder Schlaganfälle: jederzeit Priorität

Gleichzeitig verankern wir die Grundlagen für Notfallkategorien im Gesetz. So erkennen wir sofort, ob eine Notärztin, ein Notfallsanitäter oder ein Rettungssanitäter gebraucht wird. Und wir steuern Einsätze intelligent nach Auslastung: Hochdringliche Fälle wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle bekommen jederzeit Priorität, während weniger dringliche Einsätze auch aus weniger ausgelasteten Stadtteilen bedient werden können.

Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz nehmen wir in Berlin also vor allem Druck aus dem System und fokussieren den Rettungsdienst auf seine wirkliche Kernaufgabe: die prioritäre Notfallrettung.

Wir bringen eine der größten Reformen des Berliner Rettungsdienstes zu einem erfolgreichen Abschluss. Sie ist fachlich fundiert und umfassend mit allen Beteiligten im Rettungsdienst abgestimmt worden. Berlin nimmt nun bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Und darauf können wir durchaus stolz sein.

Vierte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes: Für eine sichere Zukunft des Rettungsdienstes in Berlin (Symbolbild: Freepik / ASphotofamily)

Neues aus der SPD-Fraktion: Einladung zum Seniorenpolitischen Dialog

Liebe Berlinerinnen und Berliner, diese Einladung der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses zum Seniorenpolitischen Dialog richtet sich an alle Interessierten:

Einladung zum Seniorenpolitischen Dialog / Gemeinsamer Austausch zum Seniorenmitwirkungsgesetz sowie dem Altenhilfestrukturgesetz am 15. April 2026, 17:00 bis 19:00 Uhr

Liebe Freundinnen und Freunde der Seniorenpolitik,
liebe Interessierte,

wir laden Sie herzlich zu einem besonderen Seniorenpolitischen Dialog der SPD-Fraktion Berlin ein. Freuen Sie sich mit uns auf einen spannenden und informativen Austausch, in dem wir die dritte Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) sowie das deutschlandweit erste Altenhilfestrukturgesetz (AHStG) beleuchten werden.

Wir möchten gemeinsam mit Ihnen aktuelle Fragen und Herausforderungen der Seniorenpolitik erörtern und die Weichen für eine generationengerechte Zukunft stellen. Seien Sie dabei, wenn Expertinnen und Experten aus Politik und Zivilgesellschaft über die drängendsten Themen der Senioren- und Sozialpolitik diskutieren. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen konstruktiven Dialog.

Der Ablauf:
• Einlass
• Begrüßung
• Impulsvorträge und Podiumsdiskussion mit:

Susanne Pape und Bent Paulsen, Arbeitsgemeinschaft der Seniorinnen und Senioren (AG 60 plus)
Eveline Lämmer und Peter Stawenow, Landesseniorenbeirat Berlin (LSBB)
Erwin Bender, Landesseniorenvertretung (LSV)
Ellen Haußdörfer, Staatssekretärin für Gesundheit und Pflege
Damaris Koch-Christen, AWO Landesverband Berlin e.V.

• anschließender Austausch

Wir bitten um unverbindliche Anmeldung.

Informationen zur Veranstaltung:

Einladung zum Seniorenpolitischen Dialog
Gemeinsamer Austausch zum Seniorenmitwirkungsgesetz sowie dem Altenhilfestrukturgesetz

Zeit: 15.04.2026, 17:00–19:00 Uhr

Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin

SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
Bereich Veranstaltungen/Bürgerkommunikation
(030) 23 25 22 22
veranstaltungen@spdfraktion-berlin.de

Neues von der SPD Berlin: Warum wir das Volksbegehren „Berlin autofrei“ ablehnen

Dieser Positions-Check der SPD Berlin informiert über „Berlin autofrei“:

Das Volksbegehren „Berlin autofrei“ fordert, die Nutzung privater Pkw innerhalb des S-Bahn-Rings auf maximal 12 Fahrten pro Jahr und pro Kopf zu beschränken. Das Abgeordnetenhaus hat den Gesetzentwurf wegen Zweifel an der Umsetzbarkeit nicht angenommen; seit Januar 2026 läuft die Unterschriftensammlung (Erforderlich: ca. 174.000 Unterschriften bis 8. Mai 2026 – Stand Ende März: ca. 35.000).
Die SPD Berlin teilt das Ziel einer lebenswerten, klimafreundlichen Stadt, lehnt diesen Verbotsansatz aber aus folgenden Gründen ab:

1. Erst Alternativen, dann Anreize für den Umstieg

  • Viele Berliner*innen – besonders in Randlagen – sind auf ihr Auto angewiesen, um längere Wege zurücklegen zu können: Schichtarbeiter*innen, Pflegende, Handwerker*innen, Familien mit Kindern.
  • Insbesondere in den Außenbezirken wollen wir den ÖPNV weiter ausbauen – das hat für uns Priorität! Berlin hat noch massive Lücken im Netz: fehlende Taktverdichtungen, unvollständige U- und S-Bahn-Verbindungen, sanierungsbedürftige Infrastruktur. Verbote ohne Alternativen sind unzumutbar.
  • Die SPD setzt auf Anreize und mehr Angebote: Ausbau von U-Bahn, Tram und Bus, günstige Tickets, sichere Radwege – damit das Umsteigen attraktiv wird.
  • Erst Alternativen schaffen, dann Anreize setzen – das ist sozialdemokratische Verkehrspolitik.

2. Wirtschaft und Versorgung müssen funktionieren

  • Beschäftigte im Handwerk, bei Lieferdiensten, Sozial- und Pflegeeinrichtungen sowie der Einzelhandel sind auf Kfz-Zugang angewiesen. Das Volksbegehren enthält keine praxistauglichen Ausnahmeregelungen.
  • Zehntausende Berliner Arbeitsplätze hängen direkt oder indirekt an der Erreichbarkeit des Zentrums.
  • Der wirtschaftliche Standort muss unabhängig von komplizierten Ausnahmegenehmigungen funktionieren.

3. Rechtliche und praktische Umsetzbarkeit fehlt

  • Die Limitierung von Privatfahrten auf 12 Fahrten pro Kopf im Jahr ist realitätsfern: Der regelmäßige Transport größerer Einkäufe, Unternehmungen und Ausflüge oder auch mal der Weg zur Arbeit, wenn es auf anderen Wegen nicht möglich ist. Die Menschen möchten in ihrem Alltag flexibel sein und nicht erst für eine spontane Fahrt einen QR-Code ausdrucken.
  • Die Limitierung von Privatfahrten ist in der Umsetzung problematisch. Wer kontrolliert die 12 Fahrten pro Kopf?
  • Das Volksbegehren gibt auf diese Fragen keine ausreichende Antwort. Das Abgeordnetenhaus hat den Entwurf daher in breiter Einigkeit nicht übernommen – ein klares politisches Signal.

➔ Wir arbeiten für ein Berlin, in dem die Menschen verlässlich durch Tag und Nacht kommen: ob zu Fuß, auf dem Sattel, in Bus, Bahn oder hinterm Steuer.

„Berliner Lieblingsort“ in Marzahn-Hellersdorf: Wolkenhain auf dem Kienberg

Für einen Bericht in der Berliner Morgenpost habe ich meinen Lieblingsort in Marzahn-Hellersdorf besucht: Den Wolkenhain. Für mich ist der Kienbergpark ein Ort der Inspiration und der Motivation. Er zeigt, dass gute Ideen mit Gestaltungswillen und einem langen Atem auch gut umgesetzt werden können. Die Neugestaltung des Kienbergparks habe ich von Beginn an begleitet. Uns ist es gelungen, ihn zu einem beliebten Naherholungsgebiet zu entwickeln für die Familien aus der dicht besiedelten Nachbarschaft.

Hier können Sie einen Ausschnitt des Artikels lesen:

„Iris Spranger hat sich Kaiserwetter ausgesucht, um ihren Berliner Lieblingsort vorzustellen. Nach einem langen, harten Winter fallen die ersten warmen Sonnenstrahlen auf den Kienberg im gleichnamigen Park in Marzahn-Hellersdorf. „Ein herrlicher Ort“, sagt die SPD-Politikerin und deutet auf den Wolkenhain, die Aussichtsplattform, die sich in für die Hauptstadt luftigen Höhen von 102 Metern befindet. „Hier kann ich mich erholen und entspannen.“ Und das, obwohl der Aufstieg an diesem Tag zu Fuß bewältigt werden muss. Berlins einzige Seilbahn, die Hellersdorf über den Kienberg mit Marzahn verbindet, hatte zum Zeitpunkt des Termins noch keinen Saisonstart.“

Den vollständigen Artikel können Sie mit einem Abonnement hier nachlesen.

Neues aus der SPD-Fraktion: Einladung zum Fachgespräch „Das Kleingartenflächensicherungsgesetz ist da“

Liebe Berlinerinnen und Berliner, diese Einladung der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses zu einem Fachgespräch über das neue Kleingartengesetz richtet sich an alle Interessierten:

Einladung zum Fachgespräch der SPD-Fraktion Berlin am 29. April 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Gärtner*innen und Interessierte,

Kleingärten gehören zu Berlin wie der Fernsehturm oder das Berghain. Sie sind weit mehr als nur Grünflächen: Sie fördern die Artenvielfalt, wirken als unverzichtbare Kaltluftschneisen in unserer dicht bebauten Stadt und sind vor allem Orte gelebter sozialer Gemeinschaft.

In dieser Legislaturperiode haben wir einen Meilenstein erreicht: Mit dem Kleingartenflächensicherungsgesetz ist es uns gelungen, die landeseigenen Kleingärten in Berlin erstmals gesetzlich zu sichern. Damit schützen wir dauerhaft rund 80 Prozent der Berliner Kleingartenflächen – ein großer Erfolg für das Stadtklima und unsere Kieze.

Doch ein Gesetz ist nur der Anfang. Wir möchten mit Ihnen darüber sprechen, wie es nun weitergeht und vor welchen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unsere Kleingartenanlagen stehen.

Der Ablauf:

• Einlass, Ankommen & Begrüßung
• Grußwort des Fraktionsvorsitzenden Raed Saleh
• Diskussion mit:
Gert Schoppa – Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V.
Jeanette Schulze – Bezirksverband Pankow
Margrét Rós Hardardottir – Gärtnerin aus der Anlage „Bornholm 1“
Christian Gaebler – Senator für Stadtentwicklung
Moderation: Linda Vierecke, Sprecherin für Umwelt und Klimaschutz
• Offene Diskussionsrunde für alle Teilnehmenden
• Get-together mit Imbiss und Getränken

Um die Planung zu erleichtern, bitten wir um unverbindliche Anmeldung unter veranstaltungen@spdfraktion-berlin.de oder (030) 23 25 22 22

Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!

Informationen zur Veranstaltung:

Fachgespräch der SPD-Fraktion Berlin am 29. April 2026
„Das Kleingartenflächensicherungsgesetz ist da! – Und wie geht’s weiter?“

Zeit: 29.04.2026, 18:00–20:00 Uhr
Einlass ab 17:30 Uhr

Ort: Abgeordnetenhaus von Berlin
Niederkirchnerstraße 5
10117 Berlin

SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin
Bereich Veranstaltungen/Bürgerkommunikation
(030) 23 25 22 22
veranstaltungen@spdfraktion-berlin.de

Neues von der SPD-Bundestagsfraktion: Gebäudemodernisierungsgesetz – kompakt informiert

Hier eine Übersicht der SPD-Bundestagsfraktion zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz:

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Das neue Gesetz wird technologieoffener und flexibler sein.

Was ändert sich mit dem neuen Gesetzesvorschlag?

Neu ist, dass jetzt auch Gas- und Ölheizungen neu eingebaut werden dürfen. Aber der gesunde Menschenverstand sagt hier klar: Lieber die Finger davonlassen, denn Gas- und Ölheizungen sind Kostenfallen. Einerseits steigen gerade die Preise für Öl und Gas durch den Irankrieg unabsehbar. Andererseits müssen neu eingebaute fossile Heizungen zunehmend mit grünen Brennstoffen betrieben werden, die wiederum knapp und teuer bleiben werden.

Klimafreundliche Heizungen sind die richtige Entscheidung. Die Förderungen für Wärmepumpen, Fernwärme und Pellets bleiben weiterhin bestehen, mindestens bis 2029.

Wie werden Mieter:innen vor höheren Kosten geschützt?

Wir werden Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme schützen. Dazu werden wir entsprechende Regeln für Vermieter einführen – so, wie wir auch schon die CO₂-Preise aufgeteilt haben zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Die genaue Ausgestaltung wird jetzt erarbeitet.

Wofür setzt sich die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren ein?

Wichtig zu verstehen ist: Diese verabschiedeten Punkte sind erstmal nur Eckpunkte. Der finale Gesetzesentwurf kommt erst noch. Die wichtigen Fragen werden jetzt erst verhandelt. Und da werden wir als SPD deutlich machen, wofür wir stehen – und wofür nicht. Verbraucher:innen müssen wissen: Fossile Heizungen sind Kostenfallen und keine Lösung. Mieter:innen müssen davor geschützt werden, dass ihre Vermieter:innen ihnen diese Kostenfallen vor die Nase setzen. Fernwärmepreise müssen fairer werden. Dafür kämpfen wir – mit unseren Ministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz.

Wie geht es weiter mit der Wärmeplanung für Kommunen?

Die kommunale Wärmeplanung ist weiter eine feste Säule in dem novellierten Gesetz. Kleinere Kommunen (bis zu 15.000 Einwohner:innen) werden wir bei der Wärmeplanung deutlich entlasten. Ziel ist es, den Aufwand um mindestens 70 % zu reduzieren. Gleichzeitig werden wir die Mittel für den Ausbau der Fernwärme (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) erhöhen und verstetigen. Damit kommt auch der Ausbau der Fernwärme in unserem Land voran, wir schaffen Planungssicherheit für Stadtwerke und beschleunigen den Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur.

Was passiert mit der Förderung von Wärmepumpen und anderen Heiztechnologien?

Wir werden nachhaltige Heizungen weiterhin auskömmlich fördern, bis mindestens 2029. Alle, die abgewartet haben, können sich jetzt eine Wärmepumpe einbauen oder den Fernwärmeanschluss legen. Das ist und bleibt die günstigste Form des Heizens – und ein steigender Absatz an Wärmepumpen ist zusätzlich ein Jobmotor.

Wie teuer wird die Grüngasquote für mich?

Die Quote („Biotreppe“) gilt nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. In der Praxis werden sich die meisten Verbraucher, gerade im Neubau, weiterhin für eine Wärmepumpe entscheiden, die wir weiter staatlich fördern.

Nimmt die Koalition den Klimaschutz nicht ernst?

Die neuen Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz bringen Herausforderungen mit sich. Auch wenn die Ausgestaltung jetzt anders ist, setzen wir uns dafür ein, dass die Wirkung bleibt: weg von Gasheizungen, hin zu Wärmepumpe und Fernwärme.

Wenn in den kommenden Jahren absehbar werden sollte, dass die gesetzten Anreize nicht ausreichen, werden wir nachsteuern: Deshalb haben wir vereinbart, das Gesetz 2030 zu evaluieren. Darüber hinaus gilt der Evaluierungsmechanismus des Klimaschutzgesetzes.

Und – das ist das Entscheidende: Wir wollen, dass die Menschen dabei mitkommen, Mieter:innen geschützt werden und Eigentümer:innen ohne Rücklagen nicht im Regen stehen.

Sind die vorgesehenen Neuregelungen europa- oder verfassungswidrig?

Die Eckpunkte sind mit dem Europarecht und dem deutschen Recht konform. Die Vorgaben aus der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) werden 1:1 umgesetzt. Dabei nutzen wir die in der Richtlinie gegebenen Handlungsspielräume. Die Rücknahme der 65-Prozent-Vorgabe für die Nutzung erneuerbarer Energien in § 71 des noch geltenden GEG bewegt sich innerhalb der Möglichkeiten sowohl des Europarechts als auch des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber ist frei in der Wahl der Instrumente, die die Einhaltung der Klimaziele sicherstellen.

Mehr zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie in diesem Eckpunktepapier.

Heizen soll auch in Zukunft bezahlbar sein – für Mieter*innen wie für Eigentümer. (Foto: Pixabay)

Neues von der SPD Berlin: Gedenken zum 200. Geburtstag von Wilhelm Liebknecht

Am 29. März jährt sich der Geburtstag Wilhelm Liebknechts zum 200. Mal. Er war einer der Gründerväter der deutschen Sozialdemokratie.
Aus diesem Anlass wird es am 29. März 2026 an seinem Grab in der Gedenkstätte der Sozialisten eine Gedenkveranstaltung geben. Es wird ein gemeinsamer Kranz der Berliner SPD und der Bundes SPD niedergelegt. Der Humanistische Verband (HVD) wird eine Ansprache halten. 

200. Geburtstag von Wilhelm Liebknecht
Sonntag, 29. März 2026 (11 Uhr)
Gedenkstätte der Sozialisten, Zentralfriedhof Friedrichsfelde, Gudrunstraße 20, 10365 Berlin

Gedenktafel für Wilhelm Liebknecht in Berlin-Kreuzberg (Foto: OTFW, Berlin, CC BY-SA 3.0)

Neues aus dem Senat: Eigenes Landes­gast­stätten­gesetz

Hier eine aktuelle Meldung aus dem Berliner Senat:

Modern, verlässlich, haupt­stadt­tauglich: Senat beschließt erstmals nach dem Bundes­gesetz von 1970 ein eigenes Landes­gast­stätten­gesetz

In der vergangenen Woche hat der Senat das neue Berliner Gaststättengesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für die Gastronomie in Berlin schaffen. Ziel ist es, den Betrieben mehr Planungssicherheit zu geben, bürokratische Hürden abzubauen und zugleich Sicherheit sowie Verbraucherschutz zu gewährleisten. Berlin regelt damit das Gaststättenrecht künftig in eigener Zuständigkeit und löst sich vom bisherigen bundesrechtlichen Gaststättengesetz, denn die Berliner Gastronomie bestehend aus insgesamt knapp 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen ist ein enormer Wirtschaftsfaktor für die Hauptstadt und prägt das Lebensgefühl und die Lebendigkeit unserer Stadt.

Wir machen das Gaststättenrecht hauptstadttauglich

Mit unserem neuen Berliner Gaststättengesetz machen wir das Gaststättenrecht hauptstadttauglich. So sorgen wir dafür, dass unsere Stadt gastfreundlicher wird und erleichtern unseren Gastronominnen und Gastronomen ihre Arbeit. Für die Berliner Gastronomiebetriebe bedeuten weniger Bürokratie und digitalisierte Verfahren mehr Zeit für Service, Gäste und Kreativität. Gleichzeitig sorgen wir für klare, berlinweit einheitliche Regeln und einen fairen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.

Der Senat hat das neue Berliner Gaststättengesetz auf den Weg gebracht. (Bild: Pixabay)

Kleingartengesetz: Grüne Oasen bewahren

Zum Anlass des gerade verabschiedeten Kleingartenflächensicherungsgesetzes hier meine Pressemitteilung zum Thema:

Neues Kleingartenflächensicherungsgesetz: Meilenstein fürs Stadtgrün

Am Donnerstag, den 26. Februar 2026, wurde in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin das Kleingartenflächensicherungsgesetz verabschiedet. Als erstes Bundesland schützt Berlin nun dauerhaft durch ein Gesetz die Kleingärten auf landeseigenen Flächen. Insgesamt gibt es in Berlin über 70.000 Kleingärten, davon befinden sich mehr als 56.000 auf landeseigenen Flächen, das entspricht mehr als 80 Prozent.

Iris Spranger, MdA und Senatorin für Inneres und Sport: „Mit dem Kleingartengesetz sichern wir die Zukunft der meisten Kleingärten Berlins und setzen ein starkes Zeichen für den Erhalt unseres Stadtgrüns. Sie werden dauerhaft vor einer Flächenreduzierung geschützt; eine Umwidmung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Gerade in unserer wachsenden Stadt haben die Kleingärten eine Schlüsselrolle für die aktiven Gärtnerinnen und Gärtner ebenso wie für die Menschen in der Umgebung. Es gibt jahrelange Wartelisten – das zeigt, wie beliebt und gefragt die Schrebergärten sind.“

In Zukunft sind die Hürden einer Umwidmung sehr hoch: Es muss ein überzeugendes öffentliches Interesse geben, das Abgeordnetenhaus muss seine Zustimmung geben und es müssen Ersatzflächen in gleicher Größe im Einzugsbereich zur Verfügung gestellt werden. Solche besonderen Ausnahmen für eine Umwidmung kann es nur geben, wenn es um die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum oder sozialer Infrastruktur geht.

Der Erhalt der grünen Oasen ist nicht nur für die Gärtnerinnen und Gärtner vor Ort eine sehr gute Nachricht. Die Kolonien haben eine wichtige soziale Funktion, sind Treffpunkt für Jung und Alt und Ort der Erholung für Familien wie Rentnerinnen und Rentner. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, der Umweltbildung, zur frischen Luft und tragen zur Kühlung in heißen Sommern bei. Und sie haben in Berlin eine lange Tradition: Seit 150 Jahren gehören sie zur Geschichte der Stadt.

Im Notfall gut vorbereitet: Ihre Checkliste

Der Anschlag auf das Berliner Stromnetz zu Beginn des Jahres hat uns wieder konkret vor Augen geführt, wie wichtig es ist, gut auf etwaige Notfälle vorbereitet zu sein.

Die unten zusammengestellte Checkliste basiert auf den Empfehlungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und kann Ihnen bei der Vorbereitung als Richtschnur dienen.

Doch auch auf Landes- und Bezirksebene besteht noch Verbesserungsbedarf. Aktuell erhalten die Bezirke aus dem Haushalt der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zur Stärkung des Katastrophenschutzes jeweils zwei zusätzliche volle Stellen, berlinweit sind es 24 zusätzliche Stellen. Es ist jedoch eine Tatsache, dass wir in Berlin nach wie vor zu wenig Geld für den Katastrophenschutz ausgeben. Es sind etwas mehr als drei Euro pro Kopf – es müssten aber dringend fünf Euro sein. Wir müssen dringend in Notstromaggregate, zusätzliche Software, den Ausbau des Sirenennetzes sowie in mehr Lagerkapazitäten und eine eigene Tanklogistik investieren. Darüber hinaus fordere ich insgesamt fünf Stellen für den Zivil- und Katastrophenschutz in jedem Bezirk, damit die Krisenstäbe der Bezirke in Zukunft personell noch besser ausgestattet sind und dementsprechend schneller agieren können. Dafür setze ich mich auch weiterhin entschieden ein. Zudem müssen die Grundstücke, auf denen sich sensible Infrastruktur befindet, von den Betreibern besser geschützt werden.

Außerdem muss sich der Bund seiner Verantwortung für den Zivil- und Katastrophenschutz bewusst werden. Berlin ist Bundeshauptstadt und steht damit immer im Fokus. Potenzielle Anschläge würden somit das Herz der Bundesrepublik treffen. Dementsprechend erwarte ich neben dem Hauptstadt-Finanzierungsvertrag einen zusätzlichen Finanzierungsvertag für den Zivil- und Katastrophenschutz, um die Bundeshauptstadt Berlin aufgrund ihres besonderen Schutzbedarfes auch durch den Bund finanziell besser abzusichern.

8. März ist Internationaler Frauentag: Wir setzen auf Prävention und Schutz von Frauen vor Gewalt

Zum Internationalen Frauentag am 8. März erklärt Iris Spranger, MdA und Senatorin für Inneres und Sport: „Seit 2019 ist der Internationale Frauentag in Berlin Feiertag – durch meine Initiative und mit breiter Unterstützung der Berlinerinnen und Berliner. Dieser Schritt war ein klares Bekenntnis für die Gleichstellung von Männern und Frauen.“

Iris Spranger weiter dazu: „Die Sicherheit von Frauen ist und bleibt für mich ein zentrales Thema. Nie zuvor hat Berlin so viel in die Prävention und den Schutz von Frauen vor Gewalt investiert wie jetzt. Wir fördern beispielsweise mit 16 Mio. Euro zusätzliche Frauenschutzplätze. Das ist notwendig, um betroffene Frauen und ihre Kinder angemessen zu schützen. Auch durch unsere umfassende Modernisierung des Berliner Polizeirechts, dem sicherheitspolitischen Kernstück unserer Koalition, werden Frauen deutlich besser vor Gewalt von Partnern oder Ex-Partnern geschützt. Besonders wichtig ist mir, dass wir mit dieser Reform den Opferschutz nachhaltig stärken. Prävention und Intervention werden eine viel größere Rolle spielen.“

Ein zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Fußfessel nach dem „Spanischen Modell“. Sie gibt dem Opfer die Möglichkeit ein Warnsystem bei sich zu führen, welches einen Alarm meldet und die Polizei informiert, wenn sich der Gefährder nähert. Das ist ein wichtiger Beitrag, um ein Annäherungsverbot wirksam durchzusetzen. In Spanien wird diese Art der elektronischen Fußfessel seit 2009 eingesetzt, um gewalttätige (Ex-)Partner zu überwachen. Dort hat sich diese Maßnahme in der Praxis als sehr erfolgreich erwiesen, um Femizide zu verhindern. 

Darüber hinaus erhalten Fallkonferenzen eine klare polizeirechtliche Grundlage. Hier tauschen sich die Polizei und andere involvierte Stellen aus, um bei häuslicher Gewalt zu intervenieren und Opfer zu schützen.

Künftig können Wohnungsverweisungen jetzt auf bis zu 28 Tage verlängert werden. Das entspricht einer Verdoppelung der Frist und bringt eine große Entlastung für betroffene Frauen mit sich. Sie haben dann deutlich mehr Zeit, um beim Familiengericht aktiv zu werden. 

Iris Spranger erklärt abschließend: „Der Frauentag gibt uns jedes Jahr Anlass für eine Bilanz. Wir haben schon sehr viel erreicht. Doch in einigen Bereichen müssen wir uns weiterhin kraftvoll und vereint für gleichwertige sowie sichere Lebens- und Arbeitsbedingungen für Frauen einsetzen. Ich wünsche allen Frauen von Herzen einen schönen Tag, an dem sie sich mit Stolz auf ihre Lebensleistung feiern lassen sollen.“

Hinweis: Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ bietet rund um die Uhr unter der Telefonnummer 116 016 Beratung – anonym und kostenfrei.

Neues Kleingartenflächensicherungsgesetz: Meilenstein fürs Stadtgrün

Am Donnerstag, den 26. Februar 2026, wurde in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin das Kleingartenflächensicherungsgesetz verabschiedet. Als erstes Bundesland schützt Berlin nun dauerhaft durch ein Gesetz die Kleingärten auf landeseigenen Flächen. Insgesamt gibt es in Berlin über 70.000 Kleingärten, davon befinden sich mehr als 56.000 auf landeseigenen Flächen, das entspricht mehr als 80 Prozent. 

Iris Spranger, MdA und Senatorin für Inneres und Sport: „Mit dem Kleingartengesetz sichern wir die Zukunft der meisten Kleingärten Berlins und setzen ein starkes Zeichen für den Erhalt unseres Stadtgrüns. Sie werden dauerhaft vor einer Flächenreduzierung geschützt; eine Umwidmung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Gerade in unserer wachsenden Stadt haben die Kleingärten eine Schlüsselrolle für die aktiven Gärtnerinnen und Gärtner ebenso wie für die Menschen in der Umgebung. Es gibt jahrelange Wartelisten – das zeigt, wie beliebt und gefragt die Schrebergärten sind.“

In Zukunft sind die Hürden einer Umwidmung sehr hoch: Es muss ein überzeugendes öffentliches Interesse geben, das Abgeordnetenhaus muss seine Zustimmung geben und es müssen Ersatzflächen in gleicher Größe im Einzugsbereich zur Verfügung gestellt werden. Solche besonderen Ausnahmen für eine Umwidmung kann es nur geben, wenn es um die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum oder sozialer Infrastruktur geht. 

Der Erhalt der grünen Oasen ist nicht nur für die Gärtnerinnen und Gärtner vor Ort eine sehr gute Nachricht. Die Kolonien haben eine wichtige soziale Funktion, sind Treffpunkt für Jung und Alt und Ort der Erholung für Familien wie Rentnerinnen und Rentner. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, der Umweltbildung, zur frischen Luft und tragen zur Kühlung in heißen Sommern bei. Und sie haben in Berlin eine lange Tradition: Seit 150 Jahren gehören sie zur Geschichte der Stadt.

Neues aus der Fraktion: Stärkung der dualen Ausbildung

Hier ein Auszug aus einer aktuellen Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin:

Die Ausbildungsplatzumlage ist ein wirksames Instrument zur Stärkung der dualen Ausbildung
Der Berliner Ausbildungsmarkt befindet sich strukturell in einer angespannten Lage. Die Antworten auf unsere umfangreichen parlamentarischen Anfragen zeigen, dass die geringe Ausbildungsbeteiligung von Berliner Unternehmen kein temporäres Phänomen ist, sondern ein strukturelles Defizit darstellt.

Die Antworten des Senats verweisen zudem auf Branchen, in denen Umlagesysteme bereits etabliert sind. Beispiele aus dem Bauhauptgewerbe, der Pflege sowie dem Schornsteinfegerhandwerk zeigen, dass Umlagemodelle dort zu einer messbaren Steigerung der Ausbildungsverträge geführt haben. Damit widerlegen die Praxisbeispiele die häufig geäußerte Behauptung, eine Umlage sei kein geeignetes Instrument zur Erhöhung der Ausbildungsleistung. Vielmehr belegen sie, dass solidarische Finanzierungsmodelle die Ausbildungsbeteiligung stabilisieren und ausweiten können.

Entgegen der öffentlichen Darstellung der IHK Berlin zeigen die im Rahmen der Anfragen vorgelegten Beispielrechnungen des Senats ein differenziertes Bild: Gerade kleine und mittelständische Betriebe, die bereits ausbilden, würden von einer Ausbildungsumlage profitieren. Denn das System sieht vor, dass ausbildende Betriebe finanzielle Rückflüsse aus dem Umlagefonds erhalten. Unternehmen, die bislang nicht ausbilden, würden hingegen stärker in die Verantwortung genommen. Damit entsteht ein fairer Ausgleich zwischen engagierten Ausbildungsbetrieben und nicht ausbildenden Unternehmen.

Die Schriftlichen Anfragen sind über die Parlamentsdokumentation unter folgenden Links abrufbar:
19/25048
19/25049
19/25050
Unser Ziel: Stärkung der dualen Ausbildung (Foto Freepic / cookie_studio)

Neues aus der Fraktion: Kinderschutz: Soziale Medien für Kinder und Jugendliche regulieren

Hier ein Auszug aus einer aktuellen Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin:

Kinder schützen. Demokratie verteidigen. Soziale Medien endlich regulieren.

Soziale Medien sind längst kein neutraler Kommunikationsraum mehr. Was als Austausch begann, ist heute ein hochgradig durchoptimierter Aufmerksamkeitsmarkt: mit manipulativen Designs, Suchtmechaniken, algorithmischer Zuspitzung und einer Infrastruktur, die Hass, Gewalt, Desinformation und politische Radikalisierung verstärkt. Besonders Kinder und Jugendliche sind diesen Mechanismen viel zu oft schutzlos ausgeliefert.

Zugleich sind soziale Medien ein Einfallstor für systematische Einflussoperationen auf unsere Demokratie: Bot-Netzwerke, KI-generierte Propaganda, koordinierte Desinformationskampagnen und digitale Demagogie – betrieben oder befördert von Akteuren wie Russland, China oder auch extremistischen Netzwerken, die Hass exportieren und unsere offene Gesellschaft destabilisieren wollen. Wer heute Jugendschutz sagt, muss auch Demokratieschutz sagen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt die SPD einen klaren Regulierungsvorschlag für soziale Medien: verpflichtende Altersverifikation, wirksame Schutzmechanismen und ein Ende der algorithmischen Manipulation – mindestens für Minderjährige, perspektivisch “Safety by default” für alle.

Kernpunkte, die wir unterstützen

  • Verpflichtende Altersverifikation für die Nutzung sozialer Medien, perspektivisch über eine datensparsame Lösung wie die EUDI-Wallet (Altersnachweis ohne Identitätsweitergabe an Plattformen).
  • Bis 14 Jahre: wirksame Zugangsbeschränkung – Kinder brauchen Schutzräume statt Aufmerksamkeitsfallen.
  • Bis 16 Jahre: verpflichtende Jugendversionen ohne algorithmische Feeds, ohne personalisierte Ausspielung, ohne Suchtmechaniken (Endlos-Scrollen, Autoplay, Push, Gamification, Belohnungssysteme). Zugang nur mit Verifizierung der Erziehungsberechtigten.
  • Ab 16 Jahren: algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig aus (Opt-in), klare Transparenz und Kontrolle durch die Nutzerinnen und Nutzer.
  • Konsequentes Vorgehen gegen Bots und koordinierte Manipulation, ohne Anonymität als Schutzraum für Whistleblower, Journalistinnen und Aktivisten zu zerstören: Verifikation “echter Mensch” ja, Klarnamenzwang nein.
  • Medien- und Demokratiebildung verbindlich stärken – frühzeitig, alltagsnah und praktisch, unterstützt durch Schulsozialarbeit und Elternberatung.

Berlin braucht Jugendschutz und Demokratieschutz aus einem Guss

Berlin ist eine Metropole mit enormer digitaler Reichweite, hoher politischer Sichtbarkeit und entsprechend hohem Risiko für digitale Kampagnen. Wer Jugendliche schützt, schützt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer Desinformation eindämmt, stärkt die Resilienz unserer Demokratie.

Als SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin wollen wir Soziale Medien bei Kindern und Jugendlichen regulieren (Bild: Pixabay)

Mit Mut für Berlin: Unser Entwurf für das Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl

Der SPD-Landesvorstand hat den Entwurf unseres Wahl­programms für die Abgeordneten­hauswahl am 20. September 2026 beschlossen. In den vergangenen Monaten haben viele Genossinnen und Genossen daran engagiert gearbeitet, Ideen entwickelt, diskutiert und in ein großes Ganzes gegossen. Sie alle verband der gleiche Anspruch: Unsere Stadt braucht wieder eine mutige sozial­demokratische Politik. Eine Politik, die für ein funktionierendes Berlin sorgt, im Kleinen, wie im Großen.

Der Entwurf ist die Grundlage für die innerparteiliche Diskussion. Final beschlossen wird das Wahlprogramm vom Landesparteitag am 8. und 9. Mai 2026. 

Hier können Sie den vollständigen Entwurf unseres Wahlprogramms nachlesen.

Bettina König und Spitzenkandidat Steffen Krach.

Neues aus der Fraktion: Hilfe statt Verdrängung – SPD steht zu Projekten gegen Drogenkonsum im öffentlichen Raum

Hier ein Auszug aus einer aktuellen Pressemitteilung der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin:

Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus fordert die Fortführung der Projekte gegen Drogenkonsum im öffentlichen Raum, die im Rahmen des Sicherheitsgipfels auf den Weg gebracht wurden.

Berlin steht vor großen Herausforderungen im Umgang mit offenem Drogenkonsum insbesondere an besonders belasteten Orten wie dem Leopoldplatz, dem Kottbusser Tor und dem Görlitzer Park. Für die SPD ist klar: Repressive Maßnahmen allein lösen das Problem nicht. Dringend notwendig sind weiterhin niedrigschwellige Hilfsangebote, Konsumräume, Substitutionsangebote und wirksame Prävention. Beim Beschluss des Doppelhaushalts im Dezember 2025 hat die Koalition ausdrücklich zugesagt, die durch den Sicherheitsgipfel finanzierten Projekte im gleichen Umfang fortzuführen. Davon distanziert sich der Regierende Bürgermeister jetzt offensichtlich.
 
Wir stehen für eine menschenwürdige und wirksame Suchtpolitik. Die Hilfsangebote, die über die SPD-geführte Senatsverwaltung für Gesundheit finanziert werden, sind gesichert und werden fortgeführt. Wer Drogenprobleme ernsthaft lösen will, darf nicht nur verdrängen, sondern muss Unterstützung anbieten. Und: Wer suchtkranken Menschen hilft, entlastet zugleich den öffentlichen Raum. Das bleibt unser Anspruch.
 
Dank der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses werden die gesamtstädtischen Maßnahmen im Gesundheitsbereich auch 2026 und 2027 fortgeführt. Allein im Jahr 2026 fließen rund 6 Millionen Euro aus dem Einzelplan Gesundheit in Projekte im Bezirk Mitte. Ziel bleibt es, bestehende Strukturen der Drogenhilfe nachhaltig zu stärken und so sowohl suchtkranken Menschen zu helfen als auch den öffentlichen Raum zu entlasten.
Im Rahmen des Sicherheitsgipfels wurden darüber hinaus weitere Maßnahmen finanziert, die außerhalb des Gesundheitsressorts angesiedelt waren und über den Haushalt strukturell verstetigt werden sollten. Diese scheinen jetzt in Frage zu stehen. Hier besteht derzeit Klärungsbedarf mit den betroffenen Bezirken.
 
Die SPD-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die begonnenen Maßnahmen zuverlässig verstetigt werden und fordert eine schnelle haushalterische Lösung, zum Beispiel im Rahmen der vom Regierenden Bürgermeister den Bezirken zugesagten Basiskorrektur.

Auch hier gibt es Probleme mit dem Drogenkonsum im öffentlichen Raum: Der Leopoldplatz (Foto: Angela Monika Arnold, Berlin / Wikimedia)