Im Fokus: mein neuer Newsletter

Hervorgehoben

Auch in Zukunft möchte ich, dass Sie immer bestens über aktuelle Geschehnisse im Bezirk und Land informiert sind. Deshalb haben Sie ab sofort die Möglichkeit, meinen neuen Newsletter zu abonieren.

Mit diesem Newsletter bleiben Sie immer im Fokus und erhalten die wichtigsten politischen Informationen aus Mahlsdorf, Marzahn-Hellersdorf, Berlin und Einblicke in meine Arbeit als Ihre Wahlkreisabgeordnete. Der Newsletter erscheint erstmalig in der 20. Kalenderwoche 2020 und wird dann monatlich versendet.

Eine Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in Kürze auch auf meiner Internetseite. Sie können sich allerdings bereits heute für die erste Ausgabe anmelden! Folgen Sie dazu einfach diesem Link. Ich benötige nur Ihre E-Mail-Adresse.

Ich freue mich sehr über Ihr Interesse und auf Ihre Anmeldung!

Neues zur Abgeordneten­haus­wahl 2026: Wahl­programm der SPD ist online: WIEDER BERLIN

Das vom Landesparteitag beschlossene Wahlprogramm ist inzwischen gesetzt und online als PDF verfügbar. Hier finden Sie einen Auszug aus dem Vorwort:

Wieder Berlin mit Steffen Krach

Berlin kann Mut. Weil hier Menschen leben, die Mauern überwinden können, die echten und die in den Köpfen. Menschen, die die Freiheit hochhalten und diejenigen, die sich hier ein neues Leben aufbauen. Menschen, die unsere Stadt täglich bewegen und diejenigen, die unserer Gesellschaft Halt geben. Menschen, die für sich einen neuen Weg finden müssen, und diejenigen, die Neues erschaffen, in der Kultur und Wissenschaft, in den Unternehmen und Vereinen. Menschen, die dafür arbeiten, dass unsere Kinder eine bessere Zukunft haben.

Diese Menschen und unsere Stadt verdienen wieder eine mutige Politik, die sich mit Mittelmaß nicht zufriedengibt. Eine sozialdemokratische Politik, die konsequent für Bezahlbarkeit sorgt – mit einer starken Wirtschaft und gerechten Löhnen als Fundament für ein gutes Leben, das sich die Menschen leisten können. Und mit einer Wohnungspolitik, die neuen Wohnraum schafft und Mietenabzocke einen Riegel vorschiebt. Eine sozialdemokratische Politik, die allen Kindern mit einer guten und kostenfreien Bildung gleiche Chancen eröffnet. Eine sozialdemokratische Politik, für die Solidarität und Vielfalt eine unverhandelbare Verpflichtung sind und die den Menschen in Berlin wieder Sicherheit gibt – unterwegs im Alltag oder auf dem Spielplatz, am Arbeitsplatz oder nach Feierabend, auf der Suche nach Arztterminen oder einer neuen Wohnung. Eine Sicherheit, die unsere Stadt vor Krisen schützt und die Demokratie gegen ihre inneren und äußeren Feinde.

Wir machen eine sozialdemokratische Politik, die Spaltung überwindet und Berlin wieder zusammenführt. Weil unsere Stadt mehr Zusammenhalt braucht und in gelebter Gemeinschaft alles schaffen kann, was sie sich für die Zukunft vornimmt. (…)

Ein Berlin, auf das wir gemeinsam wieder stolz sein können.

Steffen Krach
Spitzenkandidat der SPD Berlin

Hier können Sie das gesamte Wahlprogramm der SPD zur Abgeordneten­haus­wahl 2026 herunterladen: Wahlpogramm

Eine vollständige Liste der Kandidierenden finden Sie hier: https://spd.berlin/kandidatinnen/

Quartiersentwicklung in Marzahn: Unterwegs mit der degewo Sommertour

In der vergangenen Woche habe ich mir bei der diesjährigen Sommertour der degewo ein aktuelles Bild der Quartiersentwicklung um die Marzahner Promenade bis zum Skywalk und den Helene-Weigel-Platz gemacht.

Themen im Gespräch mit Julia Miethe, der Leiterin des degewo-Kundencenters Nordost, waren unter anderem die dauerhafte Bezahlbarkeit von Mieten, die soziale Infrastruktur, Barrierefreiheit (zum Beispiel Wartung und Reparatur der Aufzüge), Sauberkeit im Stadtbild und die Wirtschaft im Kiez.

Wichtig für die Mieterinnen und Mieter: Sicherheit und Bezahlbarkeit

Ein besonderer Schwerpunkt war die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter. Die gute Zusammenarbeit von Polizei und Wohnungsbaugesellschaft spielt dabei eine wichtige Rolle. Einen entscheidenden Beitrag zu Prävention und Aufklärung kann auch die temporäre Videoüberwachung leisten. Von der Tour nehme ich wieder zahlreiche Impulse und Eindrücke mit in meine tagespolitische Arbeit.

Julia Miethe (2. v. l.), Leiterin des degewo-Kundencenters Nordost, mit Iris Spranger, MdA und Senatorin für Inneres und Sport.

NFL-Austragung hat sich auch finanziell gelohnt: Für Berlin ein Stück Sportgeschichte geschrieben

Das erste reguläre NFL-Spiel in Berlin im November 2025 erwies sich nicht nur als sportliches Großereignis, sondern brachte unserer Stadt auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Laut einer Analyse wurden durch das Event rund 74 Millionen Euro zusätzliche Einnahmen geschaffen. Wir haben in unserer Sporthauptstadt eine perfekte Bühne für ein spannendes Spiel geboten.

Mehr als 72.000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten das Spiel im Olympiastadion. Begleitende Veranstaltungen rund um American Football sorgten für zehntausende Besucherinnen und Besucher und für eine hohe Präsenz des Sports in der gesamten Stadt. Die Gäste gaben während ihres Aufenthalts durchschnittlich mehrere hundert Euro pro Tag aus, wodurch Gastronomie, Hotellerie und Handel profitierten. Das Spiel hat viele Berlinerinnen und Berliner und Gäste begeistert und hatte auch einen sehr guten wirtschaftlichen Einfluss.

Förderung des Nachwuchs- und Breitensports

Im Rahmen des Spiels wurden zahlreiche Projekte zur Förderung des Nachwuchs- und Breitensports unterstützt. Schulen, Vereine und Jugendorganisationen erhielten neue Angebote im Bereich Flag Football, das künftig auch olympisch sein wird. Zusätzliche Investitionen und Fördermittel sollen die Entwicklung des Sports langfristig stärken.

Auch international sorgte das Spiel im November 2025 für Aufmerksamkeit: Millionen Menschen weltweit verfolgten die Begegnung im Fernsehen und in Streamingdiensten. Aufgrund dieses Erfolgs planen wir die Austragung weitere NFL-Spiele in Berlin bereits für die kommenden Jahre. Darauf freue ich mich sehr und bin überzeugt, dass wir damit diese Erfolgsgeschichte fortschreiben.

Mehr als 72.000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten das erste reguläre NFL-Spiel im Berliner Olympiastadion. (Foto: scholty1970 / Pixabay)

Neues aus dem Senat: In 186 Härtefällen weiteres Bleiberecht bewilligt

Der Berliner Senat hat in zahlreichen Härtefällen, bei denen es um die Ausreise oder das Bleiberecht von Ausländerinnen und Ausländern ging, einen weiteren Aufenthalt in Deutschland bewilligt. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Härtefallkommission hervor.

Wieder wurde über jeden Fall individuell entschieden. Die Kommission hatte im vergangenen Jahr 367 Fälle angemeldet. Diese betrafen 656 Menschen.

Verlässliche Bleibeperspektive für Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen

In meiner Funktion als Innensenatorin entscheide ich im Anschluss und berücksichtige dabei die persönlichen und humanitären Umstände. Wir haben 2025 gemeinsam über 221 Fälle beraten. Über 217 Ersuche habe ich entschieden und in 186 Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht, das entspricht 86 Prozent. Im Jahr 2021 lag die Quote bei 77 Prozent, 2022 bei 96 Prozent, 2023 bei 91 Prozent und im Jahr 2024 bei 90 Prozent.

Jeder dieser Fälle wurde von der Härtefallkommission einzeln geprüft. Wir konnten zahlreichen Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden, eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnen. Die sechs häufigsten Herkunftsländer der Menschen in den Härtefallverfahren waren Türkei, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Moldau und Serbien.

Ihr WM-Planer 2026 zum Herunterladen ist da!

Liebe Nachbarinnen und Nachbarn,
am Donnerstag, den 11. Juni 2026, startet die Fußball-WM. Damit sie auch ordentlich mitfiebern können und stets alle Ergebnisse auf einem Blick haben, biete ich Ihnen sehr gerne meinen WM-Planer 2026 zum Download an.

Mit dem WM-Planer bleiben Sie immer am Ball!

Ich wünsche Ihnen und uns eine erfolgreiche und spannende Fußball-WM 2026!

Herzlichst,

Iris Spranger, MdA

„Alles Mahlsdorf“ berichtet: Berlin kauft Grundstück für Neubau der Feuerwehr Mahlsdorf

Hier finden Sie einen aktuellen Bericht von „Alles Mahlsdorf“ zum Kauf eines Grundstücks für den Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf in der Landsberger Allee:

Berlin kauft neues Grundstück für Feuerwehr Mahlsdorf

Bereits am 30. September berichtete „Alles Mahlsdorf“ über die Pläne des Landes Berlin, ein Grundstück in der Landsberger Straße für den dringend benötigten Neubau einer Wache für die Freiwillige Feuerwehr Mahlsdorf zu kaufen. Nun ist der Deal offiziell über den Tisch gegangen.

„Das Land Berlin hat für den Ersatzneubau der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf ein Grundstück in der Landsberger Straße 4, 6, 8 in Marzahn-Hellersdorf erworben. Der Erwerb erfolgte über die landeseigene BBF Berliner Bodenfonds GmbH von der Aroundtown SA und konnte mit Nutzen-Lasten-Wechsel zum 1. April 2026 erfolgreich abgeschlossen werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Berliner Immobilienmanagement GmbH.

Iris Spranger, Senatorin für Inneres und Sport und damit für die Feuerwehr zuständig: „Die Bemühungen um das Grundstück in der Landsberger Straße waren sehr langwierig, und ich habe sie von Anfang an eng begleitet. Mit dem Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Mahlsdorf kann jetzt begonnen werden“. Damit wird laut der SPD-Politikerin das Sondersanierungsprogramm für die Freiwilligen Feuerwehren weiter vorangebracht und der Sanierungsstau abgebaut. Spranger weiter: „Die Freiwilligen Feuerwehren sind ein zentraler Bestandteil der Sicherheitsinfrastruktur und benötigen für ihre wichtige ehrenamtliche Tätigkeit selbstverständlich eine zeitgemäße Ausstattung. Mit einem Gesamtvolumen von rund 69 Millionen Euro für das Sondersanierungsprogramm investieren wir in die Einsatzbereitschaft der Berliner Feuerwehr und in die Sicherheit unserer Stadt.“

Hier können Sie den vollständigen Text nachlesen: Berlin kauft neues Grundstück für Feuerwehr Mahlsdorf

Modernisierung der Sportanlage Cecilienstraße für 1,3 Mio. Euro abgeschlossen: Zügige Sanierung der Sportstätten in Marzahn-Hellersdorf

Am 3. Juni 2026 habe ich gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf sowie der Bezirksverordnetenversammlung die umfassend sanierte und modernisierte Sportanlage in der Cecilienstraße 80 in Biesdorf eingeweiht. Für die Modernisierung stellte das Land Berlin im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms ca. 1,3 Millionen Euro bereit. Die Maßnahme ist Teil der kontinuierlichen Investitionen in die Sportinfrastruktur des Bezirks.

Ich danke dem Bezirksstadtrat für Sport, Stefan Bley, sowie den Mitgliedern der Bezirksverordnetenversammlung für die konstruktive Zusammenarbeit bei Planung und Umsetzung des Projekts. Die Sportanlage wird von den Schülerinnen und Schülern der Johann-Strauß-Grundschule sowie von Vereinen wie dem Frauenfußball-Club Berlin 2004 und den Berlin Bullets genutzt. Für einen sportlichen Höhepunkt der Einweihungsfeier sorgte ein Auftritt der Giants Cheerleader Berlin.

Die Sanierung der Sportanlage Cecilienstraße war mir ein wichtiges Anliegen. Mit der Modernisierung schaffen wir sehr gute und sichere Bedingungen für den Schul- und Vereinssport. Es freut mich, dass wir nun auch das zweite Sportfeld offiziell einweihen können.

Schlüsselrolle bei der Förderung und Teilhabe von Mädchen im Fußball

Der Sportplatz spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Förderung und Teilhabe von Frauen und Mädchen im Fußball, denn der Frauenfußball-Club Berlin 2004 ist der einzige Frauenfußballverein im Osten Berlins.

Zahlreiche Kinder und Jugendliche aus unserem Bezirk profitieren von den verbesserten Trainings- und Bewegungsmöglichkeiten. Gute Sportangebote in Schule und Freizeit sind ein wichtiger Beitrag zu Gesundheit, Gemeinschaft und Chancengerechtigkeit. Ich werde die dafür notwendige Sanierung unserer Sportanlagen und Hallen weiter mit voller Kraft vorantreiben.

Iris Spranger, MdA und Senatorin für Inneres und Sport, mit Bezirksstadtrat für Sport, Stefan Bley.
Auftritt der Giants Cheerleader Berlin bei der Einweihung der sanierten Sportanlage Cecilienstraße in Biesdorf.

Großes Kinderfest am Freizeitforum Marzahn

Das diesjährige Kinderfest am Freizeitforum Marzahn wurde von zahlreichen Kindern und Familien besucht. Ich habe mich sehr über die vielen Gespräche und Kontakte gefreut. Neben einem Programm von Kinderschminken bis Tombola konnten Kinder für einen Euro die Stunde im FFM schwimmen gehen.

Familienspaß mit Nina Chuba und Tombola

Höhepunkt war ein Auftritt der Sängerin Nina Chuba, die gerade auch bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt ist. Der Nachmittag hat mir wieder gezeigt: Marzahn-Hellersdorf ist ein lebendiger und kinderfreundlicher Bezirk. Für gute Bedingungen in Kita, Schule, Sport und Freizeit setze ich mich auch in Zukunft ein. Daher unterstützt unsere Fraktion unter anderem die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (siehe Beitrag vom 2. Juni 2026).

Neues aus der SPD-Fraktion: Kinderrechte ins Grundgesetz!

Ich begrüße die Initiative der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin zur Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen sehr. Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung zum Thema Kinderrechte ins Grundgesetz:

Die SPD-Fraktion setzt sich für die ausdrückliche Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ein. Dazu haben wir einen Antrag beschlossen, mit dem im Rahmen einer Bundesratsinitiative eine Änderung des Grundgesetzes angestoßen werden soll.

Kernpunkt des Gesetzentwurfs ist die Ergänzung des Art. 6 GG durch einen neuen Absatz 1a:

„Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.”
Wir wollen damit sicherstellen, dass künftig das Kindeswohl bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, angemessen berücksichtigt wird. Darüber hinaus sollen die Rechte von Kindern und Jugendlichen auf Gehör und Beteiligung entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife verfassungsrechtlich abgesichert werden.
 
Alexander Freier-Winterwerb, Sprecher für Kinder, Jugend und Familie:

„Kinder sind nicht nur die Zukunft unserer Gesellschaft – sie sind Menschen mit eigenen Rechten, hier und jetzt. Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz, auf gewaltfreie Erziehung, auf Förderung und auf eine echte Chance, sich zu einer eigenständigen Persönlichkeit zu entwickeln. Es ist manchmal erschreckend, was Kinder erleben müssen: Gewalt, Vernachlässigung, Überforderung, fehlende Unterstützung oder das Gefühl, nicht gehört zu werden. Genau deshalb gehören Kinderrechte ins Grundgesetz.

Kinderschutz darf kein nachrangiges Thema sein. Behörden, Gerichte, Schulen, Kitas und Jugendämter brauchen einen klaren verfassungsrechtlichen Maßstab: Das Wohl des Kindes muss immer mitgedacht und ernsthaft berücksichtigt werden. Zugleich müssen auch Eltern in ihrer Verantwortung gesehen werden. Eltern haben Rechte – aber sie haben vor allem Verantwortung. Kinder sind kein Besitz ihrer Eltern. Sie haben eigene Würde, eigene Bedürfnisse und eigene Stimmen.

Mit der Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz machen wir deutlich: Kinder haben ein Recht darauf, geschützt, gefördert und beteiligt zu werden. Der Staat muss Familien unterstützen, aber er muss auch handeln, wenn Kinder nicht ausreichend geschützt sind. Das ist keine Symbolpolitik. Das ist ein klares Versprechen an jedes Kind in unserem Land.“

Die SPD-Fraktion fordert die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (Foto: Jill Rose / Pixabay)

Neues aus der SPD-Fraktion: Entlastungspaket an Schulen – Sorge vor falschen Versprechen

Hier eine aktuelle Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin zurm Thema Entlastungspaket an Schulen:

Die bildungspolitischen Sprecher*innen der SPD-Fraktion Berlin, Marcel Hopp und Maja Lasić, erklären zum angekündigten Entlastungspaket der Bildungssenatorin:
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch gemeinsam mit der GEW Berlin nach Wegen sucht, die hohe Belastung unseres pädagogischen Personals zu reduzieren. Insbesondere die geplante Entlastung älterer Kolleg*innen sowie die Wiedereinführung der Klassenleiterstunden halten wir für sinnvolle und zielführende Prioritäten innerhalb des Systems.
 
Mit Sorge betrachten wir hingegen das zentrale Versprechen der Bildungssenatorin, die Klassenfrequenzen an Grundschulen in benachteiligter Lage abzusenken. Die Diskrepanz zwischen dem öffentlich angekündigten Vorhaben und dem, was bislang tatsächlich auf den Weg gebracht wurde, ist erheblich. Wir warnen davor, Wahlkampfversprechen und verantwortungsvolles Regierungshandeln zu verwechseln, und mahnen zur politischen Seriosität.
 
Drei Aspekte des aktuellen Vorgehens sehen wir besonders kritisch:
 
1. Fehlende finanzielle Absicherung des Versprochenen
Ein Entlastungspaket im Umfang mehrerer hundert Personalstellen kann nur dann seriös vereinbart werden, wenn die damit verbundenen Mehrausgaben im Haushalt sowie die entsprechenden zusätzlichen Stellen im Personalplan hinterlegt sind. Beides ist bislang nicht der Fall.
Ein dafür notwendiger und aus unserer Sicht sinnvoller Nachtragshaushalt, den die Bildungssenatorin öffentlich in Aussicht gestellt hat, ist innerhalb des Senats derzeit nicht geplant. Ohne zusätzliche Haushaltsmittel gäbe es nur zwei Möglichkeiten: Entweder müssten andere pädagogische Angebote gekürzt werden – etwa im Bereich außerschulischer Bildungsangebote -, was wir entschieden ablehnen. Oder die angekündigten Stellen würden lediglich innerhalb des bestehenden Systems umgeschichtet – zulasten anderer Schulen und Kolleg*innen.
 
Schulen zunächst Stellen zu entziehen, um diese anschließend als „Entlastung“ wieder anzukündigen, entspricht nicht unserem Verständnis seriöser Bildungspolitik.
 
2. Fehlende Abstimmung mit den Bezirken
Die Absenkung der Klassenfrequenzen an Schulen in herausfordernder Lage ist ein wichtiges Ziel. Gerade angesichts überfüllter Klassen ist dies eine gemeinsame Aufgabe aller Bildungsakteure. Um dieses Ziel jedoch ernsthaft umzusetzen, braucht es zwingend ein abgestimmtes Vorgehen mit den Bezirken.
Nach unserer Kenntnis wurden die Bezirke am Tag der Verkündung des Entlastungspakets nicht über die geplante Klassenfrequenzabsenkung informiert – obwohl sie für die Schulentwicklungsplanung und die Klassengrößen federführend zuständig sind. Für diese fehlende Abstimmung haben wir kein Verständnis.
Wer seriös kleinere Klassen verspricht, trifft im Einvernehmen mit den Bezirken konkrete Vereinbarungen, plant die Einrichtung zusätzlicher Klassen, passt die Kapazitätsplanung an und berechnet die notwendigen räumlichen und finanziellen Folgekosten. Idealerweise wird zudem die Grundschulverordnung entsprechend angepasst. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand ist all dies bislang nicht erfolgt.
 
So bleiben zwei zusätzliche Stellen eben „nur“ zwei zusätzliche Stellen – und das Versprechen kleinerer Klassen bleibt zum jetzigen Zeitpunkt ein reines Wahlkampfmanöver. Ein Versprechen dieser Größenordnung in die Schulen unserer Stadt zu tragen, ohne die Voraussetzungen für eine Umsetzung zu schaffen, halten wir für unverantwortlich.
 
3. Falsche Prioritätensetzung bei der Entlastung
Da aktuell davon auszugehen ist, dass die Schulen faktisch lediglich zwei zusätzliche Stellen erhalten und die angekündigte Klassenfrequenzabsenkung ausbleibt, stellt sich die Frage, ob diese Maßnahmen von den betroffenen Lehrkräften überhaupt als spürbare Entlastung wahrgenommen werden.
 
Unsere Pädagog*innen warten völlig zurecht auf eine individuelle Entlastung. Auch die GEW Berlin macht berechtigterweise deutlich, dass individuelle Entlastungen weiterhin Priorität haben und durch das aktuelle Paket keineswegs ausreichend berücksichtigt werden.
Wir teilen diese Prioritätensetzung ausdrücklich: Individuelle Entlastung an Schulen in herausfordernder Lage muss Vorrang vor symbolischen Strukturankündigungen haben.
Wir fordern die Senatorin deshalb auf, einen klaren Schwerpunkt auf die individuelle Stundenentlastung der Lehrkräfte an Schulen in schwieriger Lage zu legen und eine verbindliche Unterrichtsverpflichtungsreduzierung für Lehrkräfte an diesen Schulen festzuschreiben.
 

Neues aus der SPD-Fraktion: Katastrophenschutz in Berlin – Menschen mit Behinderungen mitdenken!

Hiermit lade ich Sie herzlich zu einer Veranstaltung der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin ein. Es geht um das wichtige Thema, wie Menschen mit Behinderung beim Katastrophenschutz gut berücksichtigt und einbezogen werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der jüngste Stromausfall in Steglitz-Zehlendorf hat bei vielen Menschen mit Behinderungen die Sorge verstärkt, in Planungen und Vorbereitungen für den Katastrophenfall nicht ausreichend berücksichtigt zu werden. Insbesondere gehörlose Menschen fühlten sich in dieser Situation unzureichend informiert und einbezogen.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Katastrophenschutz muss inklusiv sein. Wenn die gewohnte Infrastruktur wegbricht, stehen Menschen mit Behinderungen vor enormen Herausforderungen – sei es bei der Mobilität oder der Versorgung mit Wasser, Lebensmitteln und lebenswichtigen Medikamenten.

Wir möchten mit Ihnen gemeinsam Lösungen erarbeiten. Im Fokus stehen dabei folgende Fragen:
• Wie gestalten wir den Katastrophenschutz so, dass Informationen alle Menschen wirklich barrierefrei erreichen?
• Welche Vorkehrungen sichern den Betrieb lebenswichtiger Geräte bei einem Stromausfall, und wie stellen wir sicher, dass Pflegedienste ihre Klientinnen und Klienten auch im Krisenfall erreichen?
• Wie können wir gewährleisten, dass Notfall-Anlaufstellen wie „Leuchttürme“ und Sanitäranlagen für alle Menschen vollkommen barrierefrei zugänglich sind?

Über dieses und weitere Themen können Sie mit Lars Düsterhöft, Sprecher für Menschen mit Behinderungen, Pflege und Soziales, sowie mit Martin Matz, Sprecher für Inneres der SPD-Fraktion, diskutieren.


Die Veranstaltung ist barrierefrei zugänglich und wird von der Gebärdensprachdolmetscherin Juliane Weninger begleitet.

Wann: Freitag, den 12. Juni 2026, um 18:00 Uhr
Wo: „Casino“ des Abgeordnetenhauses von Berlin, Margot-Friedländer-Platz, 10117 Berlin

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um unverbindliche Anmeldung: https://gstoo.de/Fachgespraech-Katastrophenschutz

Lars Düsterhöft, Martin Matz und die SPD-Fraktion Berlin

Für die SPD-Fraktion ist klar: Katastrophenschutz muss inklusiv sein. (Foto: klimkin / Pixabay)

Besuch bei Abend(b)rot der SPD Marzahn-Hellersdorf

Anlässlich des Europatages ging es bei der Veranstaltung Abend(b)rot im Kreisbüro der SPD Marzahn-Hellersdorf in dieser Woche unter anderem um die Bedeutung, welche die Europäische Union für unseren Bezirk hat und die aktuellen Herausforderungen Europas. Es wurde auch über die wichtige Frage diskutiert, wie kommunales Engagement europäische Zusammenarbeit stärken kann.

Iris Spranger MdA, links, mit Marion Hoffmann, Co-Vorsitzende der SPD Marzahn-Hellersdorf bei der Veranstaltung Abend(b)rot im Kreisbüro.

Neues aus der SPD-Fraktion: Altenhilfestrukturgesetz: Erstmals verbindliche landesweite Grundlage für die Altenhilfe

Hier eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses zum Altenhilfestrukturgesetz:

Nach intensiven Abstimmungen mit der Koalitionspartnerin haben wir am 7. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Regelung der Altenhilfestruktur im Land Berlin in erster Lesung im Abgeordnetenhaus beraten.
 
Mit unserem Altenhilfestrukturgesetz schaffen wir erstmals eine verbindliche landesweite Grundlage für die Altenhilfe in Berlin. Es wäre bundesweit das erste seiner Art. Unser Ziel ist es, vergleichbare Standards in der Altenhilfe in allen Berliner Bezirken sowie eine wohnortnahe und niedrigschwellige Beratung zu schaffen.

Dazu Sebahat Atli, Sprecherin für Senior:innen: 

„Mit dem Altenhilfestrukturgesetz schaffen wir in Berlin erstmals eine verbindliche und systematische Steuerung der Altenhilfe auf Landesebene. Dieses Gesetz ist ein ur-sozialdemokratisches Anliegen, für das Zivilgesellschaft und Politik über viele Jahre gekämpft haben.

Wir leiten damit einen notwendigen Paradigmenwechsel ein: weg von einem unverbindlichen Flickenteppich, hin zu klar geregelten, verlässlichen Strukturen. Berlin reagiert damit konsequent auf bestehende Defizite bei der Umsetzung des § 71 SGB XII und setzt zugleich bundesweit Maßstäbe.

Künftig sorgen wir für einheitliche, planbare und sozialräumlich ausgerichtete Angebote. Für ältere Menschen bedeutet das vor allem mehr Transparenz und Orientierung: Sie wissen, wohin sie sich wenden können und welche Unterstützung ihnen zusteht.

Als SPD-Fraktion setzen wir dabei bewusst auf Prävention. Unser Ziel ist es, Menschen frühzeitig durch Begegnung, Beratung und Selbsthilfe zu stärken – bevor Einsamkeit, Isolation oder Altersarmut entstehen. Das ist sozialpolitisch geboten und zugleich ein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln.“

Neues aus der SPD-Fraktion: Reform des Seniorenmitwirkungsgesetzes

Hier eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses zum Seniorenmitwirkungsgesetz:

Reform des Seniorenmitwirkungsgesetzes: Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe älterer Menschen

Nach intensiven Abstimmungen mit dem Koalitionspartnerin haben wir die Änderung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes in erster Lesung im Abgeordnetenhaus beraten.

Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz bildet die Grundlage für die aktive Beteiligung von Senior:innen am gesellschaftlichen Leben. Damit Senior:innen auch weiterhin Politik und Gesellschaft wirksam mitgestalten können, entwickeln wir das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz weiter. Die Zusammenarbeit zwischen den bezirklichen Seniorenvertretungen und den Bezirksverordnetenversammlungen wird berlinweit einheitlich geregelt. Zudem stärken ein gemeinsamer Landesseniorenrat und eine bezirkliche Geschäftsstelle die Interessenvertretung älterer Menschen dauerhaft.

Dazu Sebahat Atli, Sprecherin für Senior:innen:

„Mit der Reform des Seniorenmitwirkungsgesetzes machen wir die Interessenvertretung älterer Menschen in Berlin nachhaltig. Durch die Zusammenlegung von Landesseniorenvertretung und Landesseniorenbeirat zu einem gemeinsamen Landesseniorenrat schaffen wir klare Strukturen auf der Landesebene.

Gleichzeitig erhalten alle 12 bezirklichen Seniorenvertretungen erstmals eine eigene Geschäftsstelle mit personeller, technischer und sachlicher Unterstützung. Denn ehrenamtliches Engagement darf nicht an fehlender Infrastruktur scheitern.

Mit dem verbindlich geregelten Rederecht in den Ausschüssen der Bezirksverordnetenversammlungen geben wir den Seniorenvertretungen zudem eine feste Stimme im politischen Prozess. Damit sorgen wir für mehr Mitbestimmung, Transparenz und Verlässlichkeit in unserer Stadt.“

Wir stärken die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen (Foto: sabinevanerp / Pixabay)

Neues aus der SPD-Fraktion: Gewalthilfegesetz: Grundlage für ein verlässliches Unterstützungssystem

Hier eine Pressemitteilung der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses zum Gewalthilfegesetz:

Nach intensiven Abstimmungen mit der Koalitionspartnerin haben wir den Gesetzentwurf über die Gewalthilfe im Land Berlin in erster Lesung im Abgeordnetenhaus beraten.
 
Unser Ziel ist es, eine fachgesetzliche Grundlage für das Gewalthilfesystem in Berlin zu schaffen. Das Land Berlin wird verpflichtet, ein bedarfsgerechtes und nachhaltig finanziertes Gewalthilfeangebot aufzubauen, um insbesondere Frauen und ihre Kinder vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schützen. 

Dazu Mirjam Golm, Sprecherin für Frauen und Gleichstellung: 

„Mit dem Gewalthilfegesetz stärkt der Bund den Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt – durch mehr Schutzplätze, gesicherte Beratungsangebote und eine verlässliche finanzielle Beteiligung. Für Berlin ist das eine wichtige Unterstützung: Mit dem Landesaktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention haben wir den Gewaltschutz bereits klar priorisiert und vielfältige und flächendeckende Strukturen aufgebaut. Gewaltschutz ist für uns ein zentrales Anliegen, das wir konsequent weiterentwickeln. Die zusätzlichen Bundesmittel helfen uns, Angebote weiter auszubauen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Rechtsanspruch ab 2032 eingelöst werden kann. Mit dem Berliner Gewalthilfegesetz übersetzen wir den bundesweiten Rahmen in konkrete Strukturen vor Ort – mit klaren Verpflichtungen zum weiteren Ausbau von Schutzplätzen, zur Stärkung von Beratung und Prävention sowie zur Verstetigung und Weiterentwicklung der Vernetzung im Hilfesystem.“

Pressemitteilung: Marzahn-Hellersdorf profitiert von „Sportmilliarde“

Im Hauptausschuss des deutschen Bundestages wurde die erste Tranche der „Sportmilliarde“ des Bundes beschlossen. Damit stehen 16,2 Millionen Euro zusätzlich für Investitionen im Sportbereich für Berlin zur Verfügung. Ein Drittel der Mittel wurde bereits mit 19 Projekten in allen zwölf Berliner Bezirken festgelegt.

Marzahn-Hellersdorf bekommt für die Sanierung des Kunstrasenplatzes der Sportanlage Geraer Ring Mittel in Höhe von 382.500 Euro vom Bund zur Verfügung gestellt. Der Bezirk muss 55 Prozent gegenfinanzieren

382.500 Euro für Kunstrasenplatz der Sportanlage Geraer Ring

Iris Spranger MdA und Senatorin für Sport dazu: „Zusätzliche Investitionsmittel für die Erhaltung der Infrastruktur sind immer herzlich willkommen. Der Bund hat mit seiner Entscheidung eine „Sportmilliarde“ den Ländern zur Verfügung zu stellen eine gute Entscheidung getroffen. Berlin braucht dringend mehr Geld für die Sportinfrastruktur. Mit der Vergabe der Mittel der ersten Tranche kann unser Bezirk jetzt die Sanierung der Sportstätte am Geraer Ring weiter vorantreiben. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in den nächsten beiden Tranchen weitere Mittel für unseren Bezirk zur Verfügung gestellt bekommen.“

382.500 Euro gibt es für die Sanierung des Kunstrasens der Sportanlage Geraer Ring (Symbolbild: Freepik)

Für einen verlässlichen Rettungsdienst: 4. Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen

Heute, am 23. April 2026, haben wir in der Abstimmung in der Plenarsitzung die vierte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Damit schaffen wir die wichtige gesetzliche Grundlage für eine sichere Zukunft des Rettungsdienstes in Berlin, was ich sehr begrüße.

Der Rettungsdienst ist das elementare Rückgrat der medizinischen Notfallversorgung in Berlin. Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich darauf verlassen können, dass der Rettungswagen kommt, wenn sie in Not sind. Und sie können sich darauf verlassen.

Mit dem heutigen Beschluss endet auch ein langer Prozess, der noch vor den heute vorliegenden Änderungsvorschlägen begonnen hat. Wir haben Anfang 2024 bereits eine kleine Novelle des Rettungsdienstgesetzes durchgeführt mit dem schnell die wichtigsten Weichen gestellt wurden. Insbesondere haben wir den sogenannten Rettungswagen „B“ eingeführt, der mit zwei Rettungssanitärinnen und Rettungssanitätern besetzt ist. Seitdem ist es möglich, eine bedarfsgerechtere Beschickung der Einsätze vorzunehmen.

Wir schaffen es dadurch, dass die Rettungsmittel für die tatsächlichen lebensbedrohlichen Notfälle noch verlässlicher zur Verfügung stehen. Davon profitieren Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, aber auch Patientinnen und Patienten mit nicht lebensgefährlichen Verletzungen.

Wir haben außerdem in den letzten Jahren die Prozessabläufe in der Berliner Feuerwehr verbessert. Und: Ich habe in meiner Funktion als Senatorin für Inneres eine Rettungsdienstpauschale eingeführt, um der enormen Belastung des Rettungsdienstes Rechnung zu tragen. Die vierte Novelle des Rettungsdienstgesetzes ist also als ein weiterer Baustein der umfassenden Gesamtmodernisierung des Rettungsdienstes zu sehen.

Fakt ist: die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr haben weiterhin mit einem hohen und teilweise sogar sehr hohem Einsatzaufkommen zu tun. Gab es im Jahr 2024 noch 486.213 Einsätze im Rettungsdienst, waren es 2025 bereits 508.804 Einsätze. Der Januar 2026 war der einsatzstärkste Monat aller Zeiten bei der Berliner Feuerwehr.

Ihre Belastung ist also weiterhin enorm und ich danke ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die nimmermüde Tag und Nacht ausrücken, um für uns alle in der Not da zu sein. Das verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung.

Natürlich müssen wir auch weiterhin die Strukturen verbessern. Mit der vierten Novelle des Rettungsdienstgesetzes schaffen wir deshalb die Grundlage für einen Rettungsdienst, der den Anforderungen einer wachsenden Metropole wie Berlin auch in Zukunft mehr als nur gerecht wird.

Prävention, Selbsthilfefähigkeit, Reduzierung der vermeidbaren Einsätze & Innovation

Prävention bedeutet: Wir greifen ein, bevor aus einem Problem ein Notfall wird. Mit dem vorbeugenden Rettungsdienst gehen wir genau diesen Schritt. Wir werten Einsätze systematisch aus und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab. Dazu gehört, den Menschen klar zu vermitteln, wann sie den Hausarzt, den KV-Notdienst oder tatsächlich die 112 wählen sollten.

Dabei setzen wir an diesen Punkten an: An der Präventionsarbeit, um die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern; an der Reduzierung der vermeidbaren Einsätze, und schließlich an der Innovation.

Wir stärken gezielt die Selbsthilfekompetenz, etwa durch Erste-Hilfe-Kurse und Präventionsstrategien. Hier ein einfaches Beispiel: Wer an heißen Tagen ausreichend trinkt, verhindert im Zweifel einen Rettungseinsatz und einen Krankenhausaufenthalt. Genau darum geht es in der Prävention: Notfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Reduktion bedeutet, den Rettungsdienst von Einsätzen zu entlasten, die dort schlichtweg nicht hingehören. Bagatelleinsätze müssen wir konsequent vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entlastung der Feuerwehr von Krankentransporten, die keine medizinischen Notfälle sind. Hier gilt klar: Wer als Unternehmen in diesem Markt tätig ist, übernimmt Verantwortung. Krankentransportunternehmen müssen die Aufträge auch erfüllen. Wir schaffen eine Übernahmepflicht, damit sich nicht mehr darauf verlassen wird, dass die Feuerwehr schon einspringt. Nur im Ausnahmefall darf das noch passieren.

Gleichzeitig haben wir Ziele zur Verbesserung des Krankentransports formuliert. Dazu gehören eine zentrale Rufnummer und Datenschnittstelle, damit Bürgerinnen und Bürger Krankentransporte einfacher buchen können.

Herzinfarkte oder Schlaganfälle: jederzeit Priorität

Gleichzeitig verankern wir die Grundlagen für Notfallkategorien im Gesetz. So erkennen wir sofort, ob eine Notärztin, ein Notfallsanitäter oder ein Rettungssanitäter gebraucht wird. Und wir steuern Einsätze intelligent nach Auslastung: Hochdringliche Fälle wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle bekommen jederzeit Priorität, während weniger dringliche Einsätze auch aus weniger ausgelasteten Stadtteilen bedient werden können.

Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz nehmen wir in Berlin also vor allem Druck aus dem System und fokussieren den Rettungsdienst auf seine wirkliche Kernaufgabe: die prioritäre Notfallrettung.

Wir bringen eine der größten Reformen des Berliner Rettungsdienstes zu einem erfolgreichen Abschluss. Sie ist fachlich fundiert und umfassend mit allen Beteiligten im Rettungsdienst abgestimmt worden. Berlin nimmt nun bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Und darauf können wir durchaus stolz sein.

Vierte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes: Für eine sichere Zukunft des Rettungsdienstes in Berlin (Symbolbild: Freepik / ASphotofamily)