Neues aus dem Senat: Eigenes Landes­gast­stätten­gesetz

Hier eine aktuelle Meldung aus dem Berliner Senat:

Modern, verlässlich, haupt­stadt­tauglich: Senat beschließt erstmals nach dem Bundes­gesetz von 1970 ein eigenes Landes­gast­stätten­gesetz

In der vergangenen Woche hat der Senat das neue Berliner Gaststättengesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll moderne und verlässliche Rahmenbedingungen für die Gastronomie in Berlin schaffen. Ziel ist es, den Betrieben mehr Planungssicherheit zu geben, bürokratische Hürden abzubauen und zugleich Sicherheit sowie Verbraucherschutz zu gewährleisten. Berlin regelt damit das Gaststättenrecht künftig in eigener Zuständigkeit und löst sich vom bisherigen bundesrechtlichen Gaststättengesetz, denn die Berliner Gastronomie bestehend aus insgesamt knapp 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen ist ein enormer Wirtschaftsfaktor für die Hauptstadt und prägt das Lebensgefühl und die Lebendigkeit unserer Stadt.

Wir machen das Gaststättenrecht hauptstadttauglich

Mit unserem neuen Berliner Gaststättengesetz machen wir das Gaststättenrecht hauptstadttauglich. So sorgen wir dafür, dass unsere Stadt gastfreundlicher wird und erleichtern unseren Gastronominnen und Gastronomen ihre Arbeit. Für die Berliner Gastronomiebetriebe bedeuten weniger Bürokratie und digitalisierte Verfahren mehr Zeit für Service, Gäste und Kreativität. Gleichzeitig sorgen wir für klare, berlinweit einheitliche Regeln und einen fairen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner.

Der Senat hat das neue Berliner Gaststättengesetz auf den Weg gebracht. (Bild: Pixabay)