Hier eine Übersicht der SPD-Bundestagsfraktion zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz:
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf Eckpunkte für ein Gebäudemodernisierungsgesetz verständigt. Das neue Gesetz wird technologieoffener und flexibler sein.
Was ändert sich mit dem neuen Gesetzesvorschlag?
Neu ist, dass jetzt auch Gas- und Ölheizungen neu eingebaut werden dürfen. Aber der gesunde Menschenverstand sagt hier klar: Lieber die Finger davonlassen, denn Gas- und Ölheizungen sind Kostenfallen. Einerseits steigen gerade die Preise für Öl und Gas durch den Irankrieg unabsehbar. Andererseits müssen neu eingebaute fossile Heizungen zunehmend mit grünen Brennstoffen betrieben werden, die wiederum knapp und teuer bleiben werden.
Klimafreundliche Heizungen sind die richtige Entscheidung. Die Förderungen für Wärmepumpen, Fernwärme und Pellets bleiben weiterhin bestehen, mindestens bis 2029.
Wie werden Mieter:innen vor höheren Kosten geschützt?
Wir werden Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch unwirtschaftliche Heizsysteme schützen. Dazu werden wir entsprechende Regeln für Vermieter einführen – so, wie wir auch schon die CO₂-Preise aufgeteilt haben zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen. Die genaue Ausgestaltung wird jetzt erarbeitet.
Wofür setzt sich die SPD-Fraktion im parlamentarischen Verfahren ein?
Wichtig zu verstehen ist: Diese verabschiedeten Punkte sind erstmal nur Eckpunkte. Der finale Gesetzesentwurf kommt erst noch. Die wichtigen Fragen werden jetzt erst verhandelt. Und da werden wir als SPD deutlich machen, wofür wir stehen – und wofür nicht. Verbraucher:innen müssen wissen: Fossile Heizungen sind Kostenfallen und keine Lösung. Mieter:innen müssen davor geschützt werden, dass ihre Vermieter:innen ihnen diese Kostenfallen vor die Nase setzen. Fernwärmepreise müssen fairer werden. Dafür kämpfen wir – mit unseren Ministerinnen Stefanie Hubig und Verena Hubertz.
Wie geht es weiter mit der Wärmeplanung für Kommunen?
Die kommunale Wärmeplanung ist weiter eine feste Säule in dem novellierten Gesetz. Kleinere Kommunen (bis zu 15.000 Einwohner:innen) werden wir bei der Wärmeplanung deutlich entlasten. Ziel ist es, den Aufwand um mindestens 70 % zu reduzieren. Gleichzeitig werden wir die Mittel für den Ausbau der Fernwärme (Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) erhöhen und verstetigen. Damit kommt auch der Ausbau der Fernwärme in unserem Land voran, wir schaffen Planungssicherheit für Stadtwerke und beschleunigen den Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur.
Was passiert mit der Förderung von Wärmepumpen und anderen Heiztechnologien?
Wir werden nachhaltige Heizungen weiterhin auskömmlich fördern, bis mindestens 2029. Alle, die abgewartet haben, können sich jetzt eine Wärmepumpe einbauen oder den Fernwärmeanschluss legen. Das ist und bleibt die günstigste Form des Heizens – und ein steigender Absatz an Wärmepumpen ist zusätzlich ein Jobmotor.
Wie teuer wird die Grüngasquote für mich?
Die Quote („Biotreppe“) gilt nur für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen. In der Praxis werden sich die meisten Verbraucher, gerade im Neubau, weiterhin für eine Wärmepumpe entscheiden, die wir weiter staatlich fördern.
Nimmt die Koalition den Klimaschutz nicht ernst?
Die neuen Eckpunkte für das Gebäudemodernisierungsgesetz bringen Herausforderungen mit sich. Auch wenn die Ausgestaltung jetzt anders ist, setzen wir uns dafür ein, dass die Wirkung bleibt: weg von Gasheizungen, hin zu Wärmepumpe und Fernwärme.
Wenn in den kommenden Jahren absehbar werden sollte, dass die gesetzten Anreize nicht ausreichen, werden wir nachsteuern: Deshalb haben wir vereinbart, das Gesetz 2030 zu evaluieren. Darüber hinaus gilt der Evaluierungsmechanismus des Klimaschutzgesetzes.
Und – das ist das Entscheidende: Wir wollen, dass die Menschen dabei mitkommen, Mieter:innen geschützt werden und Eigentümer:innen ohne Rücklagen nicht im Regen stehen.
Sind die vorgesehenen Neuregelungen europa- oder verfassungswidrig?
Die Eckpunkte sind mit dem Europarecht und dem deutschen Recht konform. Die Vorgaben aus der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) werden 1:1 umgesetzt. Dabei nutzen wir die in der Richtlinie gegebenen Handlungsspielräume. Die Rücknahme der 65-Prozent-Vorgabe für die Nutzung erneuerbarer Energien in § 71 des noch geltenden GEG bewegt sich innerhalb der Möglichkeiten sowohl des Europarechts als auch des Grundgesetzes. Der Gesetzgeber ist frei in der Wahl der Instrumente, die die Einhaltung der Klimaziele sicherstellen.
Mehr zum Gebäudemodernisierungsgesetz finden Sie in diesem Eckpunktepapier.
