Für einen verlässlichen Rettungsdienst: 4. Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen

Heute, am 23. April 2026, haben wir in der Abstimmung in der Plenarsitzung die vierte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen. Damit schaffen wir die wichtige gesetzliche Grundlage für eine sichere Zukunft des Rettungsdienstes in Berlin, was ich sehr begrüße.

Der Rettungsdienst ist das elementare Rückgrat der medizinischen Notfallversorgung in Berlin. Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich darauf verlassen können, dass der Rettungswagen kommt, wenn sie in Not sind. Und sie können sich darauf verlassen.

Mit dem heutigen Beschluss endet auch ein langer Prozess, der noch vor den heute vorliegenden Änderungsvorschlägen begonnen hat. Wir haben Anfang 2024 bereits eine kleine Novelle des Rettungsdienstgesetzes durchgeführt mit dem schnell die wichtigsten Weichen gestellt wurden. Insbesondere haben wir den sogenannten Rettungswagen „B“ eingeführt, der mit zwei Rettungssanitärinnen und Rettungssanitätern besetzt ist. Seitdem ist es möglich, eine bedarfsgerechtere Beschickung der Einsätze vorzunehmen.

Wir schaffen es dadurch, dass die Rettungsmittel für die tatsächlichen lebensbedrohlichen Notfälle noch verlässlicher zur Verfügung stehen. Davon profitieren Notfallpatientinnen und Notfallpatienten, aber auch Patientinnen und Patienten mit nicht lebensgefährlichen Verletzungen.

Wir haben außerdem in den letzten Jahren die Prozessabläufe in der Berliner Feuerwehr verbessert. Und: Ich habe in meiner Funktion als Senatorin für Inneres eine Rettungsdienstpauschale eingeführt, um der enormen Belastung des Rettungsdienstes Rechnung zu tragen. Die vierte Novelle des Rettungsdienstgesetzes ist also als ein weiterer Baustein der umfassenden Gesamtmodernisierung des Rettungsdienstes zu sehen.

Fakt ist: die Kolleginnen und Kollegen der Berliner Feuerwehr haben weiterhin mit einem hohen und teilweise sogar sehr hohem Einsatzaufkommen zu tun. Gab es im Jahr 2024 noch 486.213 Einsätze im Rettungsdienst, waren es 2025 bereits 508.804 Einsätze. Der Januar 2026 war der einsatzstärkste Monat aller Zeiten bei der Berliner Feuerwehr.

Ihre Belastung ist also weiterhin enorm und ich danke ausdrücklich allen Kolleginnen und Kollegen, die nimmermüde Tag und Nacht ausrücken, um für uns alle in der Not da zu sein. Das verdient unseren Respekt und unsere Anerkennung.

Natürlich müssen wir auch weiterhin die Strukturen verbessern. Mit der vierten Novelle des Rettungsdienstgesetzes schaffen wir deshalb die Grundlage für einen Rettungsdienst, der den Anforderungen einer wachsenden Metropole wie Berlin auch in Zukunft mehr als nur gerecht wird.

Prävention, Selbsthilfefähigkeit, Reduzierung der vermeidbaren Einsätze & Innovation

Prävention bedeutet: Wir greifen ein, bevor aus einem Problem ein Notfall wird. Mit dem vorbeugenden Rettungsdienst gehen wir genau diesen Schritt. Wir werten Einsätze systematisch aus und leiten daraus konkrete Maßnahmen ab. Dazu gehört, den Menschen klar zu vermitteln, wann sie den Hausarzt, den KV-Notdienst oder tatsächlich die 112 wählen sollten.

Dabei setzen wir an diesen Punkten an: An der Präventionsarbeit, um die Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung zu steigern; an der Reduzierung der vermeidbaren Einsätze, und schließlich an der Innovation.

Wir stärken gezielt die Selbsthilfekompetenz, etwa durch Erste-Hilfe-Kurse und Präventionsstrategien. Hier ein einfaches Beispiel: Wer an heißen Tagen ausreichend trinkt, verhindert im Zweifel einen Rettungseinsatz und einen Krankenhausaufenthalt. Genau darum geht es in der Prävention: Notfälle gar nicht erst entstehen zu lassen. Reduktion bedeutet, den Rettungsdienst von Einsätzen zu entlasten, die dort schlichtweg nicht hingehören. Bagatelleinsätze müssen wir konsequent vermeiden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entlastung der Feuerwehr von Krankentransporten, die keine medizinischen Notfälle sind. Hier gilt klar: Wer als Unternehmen in diesem Markt tätig ist, übernimmt Verantwortung. Krankentransportunternehmen müssen die Aufträge auch erfüllen. Wir schaffen eine Übernahmepflicht, damit sich nicht mehr darauf verlassen wird, dass die Feuerwehr schon einspringt. Nur im Ausnahmefall darf das noch passieren.

Gleichzeitig haben wir Ziele zur Verbesserung des Krankentransports formuliert. Dazu gehören eine zentrale Rufnummer und Datenschnittstelle, damit Bürgerinnen und Bürger Krankentransporte einfacher buchen können.

Herzinfarkte oder Schlaganfälle: jederzeit Priorität

Gleichzeitig verankern wir die Grundlagen für Notfallkategorien im Gesetz. So erkennen wir sofort, ob eine Notärztin, ein Notfallsanitäter oder ein Rettungssanitäter gebraucht wird. Und wir steuern Einsätze intelligent nach Auslastung: Hochdringliche Fälle wie Herzinfarkte oder Schlaganfälle bekommen jederzeit Priorität, während weniger dringliche Einsätze auch aus weniger ausgelasteten Stadtteilen bedient werden können.

Mit dem neuen Rettungsdienstgesetz nehmen wir in Berlin also vor allem Druck aus dem System und fokussieren den Rettungsdienst auf seine wirkliche Kernaufgabe: die prioritäre Notfallrettung.

Wir bringen eine der größten Reformen des Berliner Rettungsdienstes zu einem erfolgreichen Abschluss. Sie ist fachlich fundiert und umfassend mit allen Beteiligten im Rettungsdienst abgestimmt worden. Berlin nimmt nun bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Und darauf können wir durchaus stolz sein.

Vierte Novellierung des Rettungsdienstgesetzes: Für eine sichere Zukunft des Rettungsdienstes in Berlin (Symbolbild: Freepik / ASphotofamily)