Neues aus dem Senat: In 186 Härtefällen weiteres Bleiberecht bewilligt

Der Berliner Senat hat in zahlreichen Härtefällen, bei denen es um die Ausreise oder das Bleiberecht von Ausländerinnen und Ausländern ging, einen weiteren Aufenthalt in Deutschland bewilligt. Das geht aus dem aktuellen Jahresbericht der Härtefallkommission hervor.

Wieder wurde über jeden Fall individuell entschieden. Die Kommission hatte im vergangenen Jahr 367 Fälle angemeldet. Diese betrafen 656 Menschen.

Verlässliche Bleibeperspektive für Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen

In meiner Funktion als Innensenatorin entscheide ich im Anschluss und berücksichtige dabei die persönlichen und humanitären Umstände. Wir haben 2025 gemeinsam über 221 Fälle beraten. Über 217 Ersuche habe ich entschieden und in 186 Fällen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ermöglicht, das entspricht 86 Prozent. Im Jahr 2021 lag die Quote bei 77 Prozent, 2022 bei 96 Prozent, 2023 bei 91 Prozent und im Jahr 2024 bei 90 Prozent.

Jeder dieser Fälle wurde von der Härtefallkommission einzeln geprüft. Wir konnten zahlreichen Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden, eine verlässliche Bleibeperspektive eröffnen. Die sechs häufigsten Herkunftsländer der Menschen in den Härtefallverfahren waren Türkei, Georgien, Aserbaidschan, Armenien, Moldau und Serbien.