Neues Kleingartenflächensicherungsgesetz: Meilenstein fürs Stadtgrün

Am Donnerstag, den 26. Februar 2026, wurde in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin das Kleingartenflächensicherungsgesetz verabschiedet. Als erstes Bundesland schützt Berlin nun dauerhaft durch ein Gesetz die Kleingärten auf landeseigenen Flächen. Insgesamt gibt es in Berlin über 70.000 Kleingärten, davon befinden sich mehr als 56.000 auf landeseigenen Flächen, das entspricht mehr als 80 Prozent. 

Iris Spranger, MdA und Senatorin für Inneres und Sport: „Mit dem Kleingartengesetz sichern wir die Zukunft der meisten Kleingärten Berlins und setzen ein starkes Zeichen für den Erhalt unseres Stadtgrüns. Sie werden dauerhaft vor einer Flächenreduzierung geschützt; eine Umwidmung ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich. Gerade in unserer wachsenden Stadt haben die Kleingärten eine Schlüsselrolle für die aktiven Gärtnerinnen und Gärtner ebenso wie für die Menschen in der Umgebung. Es gibt jahrelange Wartelisten – das zeigt, wie beliebt und gefragt die Schrebergärten sind.“

In Zukunft sind die Hürden einer Umwidmung sehr hoch: Es muss ein überzeugendes öffentliches Interesse geben, das Abgeordnetenhaus muss seine Zustimmung geben und es müssen Ersatzflächen in gleicher Größe im Einzugsbereich zur Verfügung gestellt werden. Solche besonderen Ausnahmen für eine Umwidmung kann es nur geben, wenn es um die Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung mit Wohnraum oder sozialer Infrastruktur geht. 

Der Erhalt der grünen Oasen ist nicht nur für die Gärtnerinnen und Gärtner vor Ort eine sehr gute Nachricht. Die Kolonien haben eine wichtige soziale Funktion, sind Treffpunkt für Jung und Alt und Ort der Erholung für Familien wie Rentnerinnen und Rentner. Sie leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz, der Umweltbildung, zur frischen Luft und tragen zur Kühlung in heißen Sommern bei. Und sie haben in Berlin eine lange Tradition: Seit 150 Jahren gehören sie zur Geschichte der Stadt.