Gedeckelt!

Atempause für Berlins Mieterinnen und Mieter

Die Idee der Berliner SPD einen Mietendeckel einzuführen, ist nun beschlossene Sache. Der Senat verabschiedete am 18. Juni 2019 dazu die notwendigen Eckpunkte. Damit sind nun für fünf Jahre Mieterhöhungen in den meisten Berliner Wohnungen ausgeschlossen.

Es ist sehr erfreulich, dass es nun eine Atempause gibt und sich die Preisspirale von Mietwohnungen erstmal deutlich langsamer drehen wird.

Alle Informationen zum Mietendeckel erhalten Sie auf der Themenseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

Sollten Sie in den letzten Wochen eine Mieterhöhung erhalten haben, so sollten Sie dieser erst nach einer eingehenden Beratung, beispielsweise bei den kostenfreien Beratungsstellen, zustimmen.

SPD stellt Weichen für Mietendeckel!

PRESSEMELDUNG

In unserer Pressekonferenz am 29. März haben Raed Saleh, Fraktionsvorsitzender der SPD Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, und ich mit Prof. Dr. Markus Artz und Prof. Dr. Franz Mayer deren Gutachten zur Mietpreisregelung (Mietendeckel) vorgestellt.

Es wurde dabei deutlich, dass gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften der Länder für Mietpreisregelungen, verfassungsrechtliche Bedenken grundsätzlich nicht vorhanden sind. Es wurde von den beiden Professoren ausgeführt, dass das Gegenteil der Fall ist. Diese Kompetenz steht den Ländern originär zu.

Die Berliner SPD hat sich mit ihrem Beschluss auf dem Parteitag am Wochenende klar hinter diese Forderung gestellt.

Nun muss der Berliner Senat zügig an der Erarbeitung dieser Vorschriften arbeiten. Wir als SPD-Fraktion haben unseren Beitrag dazu geleistet und die rechtlichen Bedingungen für diese Vorschrift prüfen lassen. Das Ergebnis des Gutachtens der beiden Bielefelder Rechtsprofessoren ist eindeutig. Als bau- und mietenpolitische Sprecherin ist es für mich prioritär, dass wir als Land Berlin diese Vorschrift zur Mietpreisregelung erarbeiten und dann auch zügig umsetzen. Wir müssen den Berlinerinnen und Berlinern zeigen, dass wir ihre Ängste um bezahlbaren Wohnraum sehr ernst nehmen.

Mittel für Mietenkonzept 2019 freigegeben!

PRESSEMELDUNG

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat die Mittel für das Mietenkonzept 2019 in der letzten Woche freigegeben. Damit werden im Sozialen Wohnungsbau die planmäßigen Mieterhöhungen um 0,13 €/m2 monatlich, für Mieterinnen und Mieter ausgesetzt.
Die Wahlkreisabgeordnete Iris Spranger, MdA, SPD Fraktion und mietenpolitische Sprecherin dazu: „Ich freue mich, dass wir mit dem Mietenkonzept 2019 unsere Politik zur weiteren Sicherung von bezahlbaren Mieten in unserer Stadt fortsetzen können. Insbesondere der soziale Wohnungsbau ist ein wichtiger Bestandteil für bezahlbares Wohnen. Vor allem Familien mit Kindern, Einkommensschwachen oder größeren Haushalte kommt diese Maßnahme zugute, die insgesamt für 46.200 Wohnungen gilt. Ich stehe dazu, Mieterinnen und Mieter gerade in Zeiten einer angespannten Wohnungsmarktlage weiter zu unterstützen.“

Spranger: Mieterinnen und Mieter besser schützen – Reformpaket endlich in den Bundesrat

Pressemitteilung

Die Regierungsparteien unter Führung der SPD fordern den Berliner Senat auf, unverzüglich ein Reformpaket in den Bundesrat ein zu bringen, das sich mit den vier wichtigsten Kernpunkten: Mietpreisbremse, Mieterhöhungen, Modernisierungsumlage und Mietspiegel befasst. Dazu wurde jetzt ein Antrag der Regierungsparteien eingebracht und dem Abgeordnetenhaus zum Beschluss vorgelegt.

So sollen bei der Mietpreisbremse die Ausnahmeregelungen abgeschafft werden. Eine Entfristung über 31.12.2020 wird gefordert. Sanktionen gegen Verstöße von Vermietern sollen eingeführt werden.

Eine Kappung auf maximal 15 Prozent innerhalb von 5 Jahren bei Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung wir gefordert und die Mietpreiserhöhungen sollen ausschließlich mit dem qualifizierten Mietspiegel begründet werden.

Die Modernisierungsumlage soll von derzeit elf auf sechs Prozent gesenkt werden und einer zeitlichen Befristung bis zur vollständigen Refinanzierung der Modernisierungsmaßnahme unterliegen.

Es sollen bundesweit geltende Vorgaben und Kriterien für einen qualifizierten Mietspiegel erarbeitet werden. Der Bezugszeitraum soll von vier auf zehn Jahre erweitert werde.

Iris Spranger MdA, SPD Fraktion und Bau- und Mietenpolitische Sprecherin dazu: „Es ist dringend erforderlich, dass eine weitere Mietrechtsreform umgesetzt wird. In ganz Deutschland sind Städte und Gemeinden davon betroffen, dass in nicht ausreichendem Maße bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden kann. Die rasante Mietpreisentwicklung treibt viele Menschen in persönliche Notsituationen, das kann nicht länger geduldet werden. Ich fordere eine Bundesweite einheitliche und soziale Mietenpolitik.“

V.i.S.d.P. Iris Spranger, MdA

Link zur Pressemitteilung vom 13. Oktober 2017

Plenarsitzung am 6.7.2017

In der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause am 6. Juli 2017 redete ich u.a. zur 2. Lesung des Wohnraumgesetzes und zum CDU-Antrag „Masterplan Wohnen“.

Unser Ziel ist es, die Mietzuschüsse für Mieterinnen und Mieter in Sozialwohnungen auszuweiten. Künftig soll gelten: Wer mehr als 30 Prozent seines Haushaltseinkommens für Miete und Nebenkosten ausgeben muss, kann für die Summe über dieser Grenze einen Zuschuss beantragen. Der Antrag zum Gesetz zur Änderung des Wohnraumgesetzes wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. In dem Gesetz werden zudem rückwirkende Mieterhöhungen für diese Wohnungen untersagt.

Mit dem CDU-Antrag wollte die Opposition Regelungen und Rahmenbedingungen für landeseigene Wohnungsbaugesellschaften, Genossenschaften und den privaten Sektor fest schreiben. Für uns ist klar, dass auch privater Wohnungsbau sehr willkommen ist. Ziel muss es sein, Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten zu schaffen. Daher brauchen wir auch den geförderten Wohnungsbau. Der Antrag findet keine Mehrheit.

Redebeiträge auf RBB „im Parlament“:
13. Sitzung am 6. Juli 2017: Zur Änderung des Wohnraumgesetzes (2. Lesung) –
Zum CDU-Antrag „Masterplan Wohnen“

Rot-Rot-Grüne Koalition entlastet Mieterinnen und Mieter im sozialen Wohnungsbau

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Zum Beschluss des Ersten Gesetzes zur Änderung des Wohnraumgesetzes Berlin durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen des Abgeordnetenhauses erklären die wohnungspolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen Iris Spranger (SPD), Dr. Michail Nelken (DIE LINKE) und Katrin Schmidberger (Bündnis 90/Die Grünen):

„Mit der Änderung des Wohnraumgesetzes werden rückwirkende Mieterhöhungen für Objekte des sozialen Wohnungsbaus ausgeschlossen. Außerdem wird verhindert, dass Wohnobjekte, die keine Anschlussförderung erhalten haben, bei Verkauf die Eigenschaft „öffentlich gefördert“ verlieren.

Durch die Umstellung von Nettokalt- auf Bruttowarmmiete als Bezugsgröße für Mietzuschüsse bei gleichzeitiger Erhöhung des maximal anrechnungsfähigen Mietbetrages von 10,- Euro auf 14,- Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche werden künftig mehr Menschen in Berlin als bisher von Mietzuschüssen profitieren können.

Außerdem wird die Maximalbegrenzung des Mietzuschusses angehoben. Lag diese für betroffene Mieter*innen bisher bei 2,50 Euro pro Quadratmeter angemessener Wohnfläche, wird sie nun für Menschen mit Wohnberechtigungsschein je nach Einkommenssituation bei maximal 5,- Euro je Quadratmeter liegen, wobei die Mietzuschüsse die Hälfte der monatlichen Bruttowarmmiete nicht überschreiten dürfen.

Dies bedeutet für betroffene Mieter*innen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere von Objekten mit hohen Mietnebenkosten, eine weitere spürbare Entlastung gegenüber dem Status quo. Die Koalition setzt mit diesen Maßnahmen ihre mieterorientierte Wohnungspolitik fort.

Die Änderungen des Wohnraumgesetzes sollen im Juli dieses Jahres in Kraft treten.“

V.i.S.d.P Iris Spranger, MdA (SPD-Fraktion)

Link zur Pressemitteilung vom 28.6.2017

Presse:

Rede zum Thema im Berliner Abgeordnetenhaus:
Redebeitrag am 18. Mai 2017 in der Sendung „RBB Im Parlament“

 

Anhörung Deutsche Wohnen

Am Mittwoch, den 21. Juni 2017 fand die Anhörung der privaten Wohnungsbaugesellschaft „Deutsche Wohnen“ im Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen statt.

Die Deutsche Wohnen akzeptiert den Mietspiegel nicht und war darüber hinaus in der Vergangenheit durch besonders negative Schlagzeilen aufgefallen: Im Winter hatten Mieter wochenlang ohne funktionierende Heizung auskommen müssen, immer wieder haben sich Betroffene wegen falscher bzw. zu hoher Nebenkostenabrechnungen und Mieterhöhungen gemeldet und in einigen Wohnobjekten waren so starke Mängel, dass die Wohnaufsicht zu Hilfe gerufen werden musste. Die Berliner Abendschau u.a. berichteten.

Informationen und Ergebnisse: www.parlament-berlin.de

Presse:
RBB24: Deutsche Wohnen räumt Versäumnisse ein; 21. Juni 2017

Iris Spranger zum Berliner Mietspiegel 2017

Mietniveau weiter angestiegen, Mietspiegel soll auf breiterer Grundlage erstellt werden: Mieten der letzten zehn Jahre berücksichtigen

Zur Veröffentlichung des Berliner Mietspiegels 2017 erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Iris Spranger:

„Wir begrüßen, dass es sich auch bei dem neuen Mietspiegel 2017 erneut um einen „qualifizierten Mietspiegel“ handelt, der Rechtssicherheit schafft. Das Mietniveau ist gegenüber dem letzten Mietspiegel 2015 jedoch mit durchschnittlich plus 4,6 Prozent signifikant angestiegen, ein noch darüber hinausgehender Anstieg ist offensichtlich bei den Neuvertragsmieten zu beobachten. Vor diesem Hintergrund sind konsequente und nachhaltige Maßnahmen in der Wohnungs- und Mietenpolitik notwendig, um dafür zu sorgen, dass Wohnen für alle leistbar und bezahlbar bleibt.

Neben den bereits eingeleiteten bzw. konkret geplanten Maßnahmen, wie intensiver Wohnungsneubau, Mietenbündnis mit den landeseigenen Gesellschaften und Erhöhung des Anteils von Sozialwohnungen, setzt sich die SPD-Fraktion auf Bundeseben dafür ein, dass bei der Erstellung des Mietspiegels nicht nur die Mieten der letzten vier Jahre, sondern die der letzten zehn Jahre einfließen.

Dies erhöht die Erhebungsgrundlage deutlich und führt zu einer realistischeren Abbildung der Situation im Wohnungsbestand. Eine angestrebte Folge hieraus dürfte die „Dämpfung“ in der Mietenentwicklung sein, die insbesondere Haushalten mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu Gute kommen, ebenso Personen, die aus den unterschiedlichsten Gründen umziehen müssen und eine neue Wohnung suchen.“

V.i.S.d.P. Iris Spranger, MdA

Link zur Pressemitteilung vom 19. Mai 2017

Hierzu der Redebeitrag in der Plenarsitzung am 18. Mai 2017 zur 1. Lesung der Änderung des Wohnraumgesetzes

Rot-Rot-Grün baut Mieterberatung für Berliner*innen aus und stärkt Mieterschutz

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Koalitionsfraktionen bringen im kommenden Plenum am Donnerstag einen Antrag ein, mit dem die bezirklichen Mieterberatungen ausgebaut werden sollen. Durch Kollektivverträge mit den Mieterschutzorganisationen sollen einkommensschwache Berlinerinnen und Berliner einen verbesserten Rechtsschutz erhalten. Dazu erklären die wohnungs- bzw. stadtentwicklungspolitischen Sprecherinnen Iris Spranger (SPD-Fraktion), Katalin Gennburg (Fraktion Die Linke) und Katrin Schmidberger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

„Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes und der andauernden Immobilienspekulation ist es von zentraler Bedeutung, die Mieterinnen und Mieter in der Ausübung ihrer Rechte zu bestärken und zu unterstützen. Insbesondere große Wohnungskonzerne gehen juristisch immer häufiger vehement gegen ihre Mieter*innen vor. Selbst wenn diese im Recht sind, wird eine juristische Auseinandersetzung bis zur letzten Instanz geführt. Oft wird dabei auf eine fehlende finanzielle Absicherung der Betroffenen gesetzt und auf eine frühzeitige Aufgabe spekuliert.

Deshalb wollen wir die kostenfreien Mieterberatungen in den Bezirken flächendeckend ausbauen und eine enge Zusammenarbeit mit der Interventionsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt sicherstellen. Mit der Übernahme der Mitgliedsbeiträge in Mieterorganisationen und dem daraus resultierenden Rechtsschutz werden insbesondere Transferleistungsbeziehende unterstützt, ihre Rechte auch durchzusetzen. Dazu sollen Kollektivverträge mit den Mieterschutzorganisationen geschlossen werden. Mit diesen Bausteinen will Rot-Rot-Grün einen starken Beitrag für mehr Mieterschutz in der Mieterstadt Berlin leisten.“

Link zur Presseerklärung vom 3. Mai 2017

Für Nachfragen: Iris Spranger, MdA 0151-613 10 883

Rede am 4. Mai 2017 zum Thema „Mieterschutz stärken“

Berichterstattung:
Berliner Woche: Kostenfreie Mieterberatung auf Bezirksebene sowie Übernahme der Mitgliedsbeiträge in Mieterschutzorganisationen; 4. Mai 2017
Neues Deutschland: Rot-rot-grün baut Beratung für Mieter aus; 4. Mai 2017

Spranger vor Ort: Besuch bei Mietern der Deutsche Wohnen

Aufgrund vieler Zuschriften und Rückmeldungen von Betroffenen im Rahmen der Berichterstattung zur Situation bei der Deutschen Wohnen, habe ich am Donnerstag, den 30. März 2017 Mieterinnen und Mieter vor Ort besucht und machte mir einen Überblick über die bauliche Situation im „Alten Wasserwerk“, in der Trettachzeile 15, 13509 Berlin.

Iris Spranger zu Gast bei Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen in der Trettachzeile 15 (Altes Wasserwerk)

Iris Spranger zu Gast bei Mieterinnen und Mieter der Deutsche Wohnen in der Trettachzeile 15 (Altes Wasserwerk); Foto: König

Ich werde auch weiterhin an der Seite der Mieterinnen und Mieter stehen und mich für ihre Belange einsetzen.

 

Anhörung der Deutschen Wohnen

Am Mittwoch, dem 15. Februar 2017 fand die Anhörung der Deutschen Wohnen im Bauausschuss statt (die Berliner Abendschau berichtete am 15.2.2017 ausführlich). Im Anschluss äußerten sich alle Abgeordneten enttäuscht, dass nicht der Vorstand selbst Stellung zu den seit Monaten erhobenen Vorwürfen nahm, sondern lediglich die Pressesprecherin an der Sitzung teilnahm.

Ich sage allen Betroffenen zu, mich auch weiterhin für die Mieterbelange einzusetzen und werde mir auch weiterhin direkt vor Ort in Bild über die Zustände in den Wohnungen machen.

Presse:
Bild: Scharfe Abrechnung im Bauausschuss – „Deutsche Wohnen“ lehnt Mietspiegel ab; 16.2.2017
Berliner Morgenpost: „Deutsche Wohnen“ weist Kritik an Mieterhöhungen ab; 16.2.2017
RBB Abendschau: „Deutsche Wohnen“ muss vor Bauauschuss; 15.2.2017
Berliner Zeitung: Alle sind sauer auf die „Deutsche Wohnen“; 14.2.2017

Spranger erfreut über rasches Einlenken der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften

Iris Spranger zeigt sich erfreut über die Ankündigung des landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die Mieterhöhungen, die seit dem 1.1.2017 in Kraft getreten sind, überprüfen zu wollen keine weiteren Mieterhöhungsverlangen aussprechen zu wollen.

Spranger: „Ich begrüße, dass sich die Vorstände und Geschäftsführer der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mit den Senatoren für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Finanzen auf dieses Verfahren geeinigt haben.

Mit der nun beschlossenen Kooperationsvereinbarung zwischen Senat und Wohnungsbaugesellschaften zeigt sich, dass Koalition und Senat ihre politischen Versprechen halten und wir in Berlin auch künftig sozialverträgliche Mieten gewährleisten werden.“

Spranger hatte in einer Pressemitteilung vom 1.2.2017 gefordert, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sich an die Beschlüsse der Koalitionsvereinbarung zu halten hätten und die Mieterhöhungen zurückzunehmen seien.

Im Koalitionsvertrag war u.a. festgelegt worden, dass bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als Sofortmaßnahmen u.a. die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt werden. Ferner dürfen Modernisierungen mit maximal sechs Prozent auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Link zur Pressemitteilung vom 7.2.2017

V.i.S.d.P. Iris Spranger

Presse
Berliner Morgenpost: Berliner Senat will geplante Mieterhöhungen wieder stoppen; 7. Februar 2017


Pressemitteilung vom 1.2.2017

Iris Spranger will sozialverträgliche Mieten in Berlin gewährleisten:
Auch die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen sich an die Beschlüsse der Koalitionsvereinbarung halten

Angesichts der aktuell in den Medien verbreiteten Informationen, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften mutmaßlich erhöhte Mieterhöhungsverlangen an ihre Mieter*innen versandt haben sollen, die nicht den politischen Vorgaben der Koalitionsvereinbarung entsprechen, erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der
SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, Iris Spranger:

„Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind die wichtigste Säule einer sozialen Wohnraumversorgung in Berlin und erfüllen einen Gemeinwohlauftrag.
Sie sollen die Wohnungsvergabe sozial gestalten und zu einer Dämpfung der Mietenentwicklung beitragen.

In der aktuellen Koalitionsvereinbarung vom 08. Dezember 2016 ist festgelegt, dass bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als Sofortmaßnahmen u.a. die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt werden.
Ferner dürfen Modernisierungen mit maximal sechs Prozent auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Ich erwarte, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sich an diese politische Vorgabe halten.
Sollten die landeseigenen Wohnungsgesellschaften nach dem Inkrafttreten der Koalitionsvereinbarung höhere Mietforderungen an ihre Mieter*innen versandt haben, so fordere ich die Gesellschaften auf, diese Mieterhöhungsverlangen zurück zu nehmen.“

Link zur Pressemitteilung vom 1.2.2017

V.i.S.i.P Iris Spranger, MdA

Presse
Tagesspiegel: Rot-rot-grün will Mieterhöhungen zurückdrehen; 3. Februar 2017

Im Gespräch: Berlin bezahlbar – Das ist unsere Aufgabe

Das Berliner Stadtblatt führte ein Interview mit Iris Spranger zum Thema „Bezahlbare Mieten“ – Spranger: „Das ist und bleibt unsere wichtige  Aufgabe“

Lesen Sie hier das ganze Interview:

Als eines der  wichtigen Ziele der Berliner SPD bezeichnet  Iris Spranger, Sprecherin der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus für Bauen, Wohnen Mieten, die konsequente  Umsetzung der Mietpreisbremse. Wir sprachen mit der Abgeordneten, die auch Spitzenkandidatin für die Wahl zum Abgeord-netenhaus am 18.September in Marzahn Hellersdorf ist.

Vor gut einem Jahr wurde das Mietrechtsnovellierungsgesetz beschlossen. Wie ist die Situation?

Iris Spranger: Mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vom April 2015 wurde die Möglichkeit geschaffen, die Miethöhe für Gebiete mit angespannten  Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnungen auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken. Außerdem wurde das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung bei Einschaltung eines Immobilienmaklers  durchgesetzt, was ebenfalls eine Begrenzung des Mietanstiegs  bewirkt. Trotz dieser Maßnahmen ist aber ein wirksamer Schutz der Mieterinnen und Mieter vor überhöhten Mieten weiterhin erforderlich.

Also muss noch nachgebessert werden?

Iris Spranger: Die Festlegungen dieses Gesetzes  haben  schon Wirkung gezeigt. Natürlich geht das alles nicht von heute auf morgen. Wir haben beispielsweise jetzt zusätzliches Personal eingestellt, um die Situation vor Ort zu überprüfen und den Bürgerinnen und Bürgern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Unsere neue  Gesetzesinitiative zur Dämpfung der Mietenentwicklung und die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen baut auf den bisherigen Initiativen auf und verbessert die Bedingungen für die Mieter. Das Ziel ist klar: Wir als SPD  wollen und werden  die finanzielle Überforderung aller Mieterinnen und Mieter verhindern.

Aber sieht die Realität nicht anders aus?

Iris Spranger: Nein, Realität ist, dass wir wirklich sehr viel machen. Mieterschutz ist in einer Stadt wie Berlin einfach existenziell. Mehr als 70 Prozent unserer Einwohner sind Mieter. Es ist doch selbstverständlich, für alle unsere Bürgerinnen und Bürger langfristige Sicherheit für ihr Wohnungen und gleichzeitig auch deren Bezahlbarkeit anzustreben. Auch die neue Berliner Initiative im Bundesrat belegt überzeugend unser Engagement. Da sind wir sozusagen in einer Vorreiterrolle.

Welche Initiativen und Maßnahmen meinen Sie?

Iris Spranger: Um die Wirksamkeit der Mietpreisbremse zu verbessern, werden die Vermieter  bereits bei Mietbeginn verpflichtet, alle Tatsachen mitzuteilen,  die die Zulässigkeit der Miethöhe betreffen. Dazu gehört auch, dass bei neuen Mietverträgen die Vormiete offengelegt werden muss. Eine wirkungsvolle Maßnahme ist auch, dass die 15prozentige Mietersteigerung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete  nur noch in einem Zeitraum von  vier Jahren möglich sein kann. Weiterhin werden mögliche jährliche Mieterhöhungen durch Modernisierungsmaßnahmen von elf auf acht Prozent im Rahmen der für die Wohnung aufgewendeten Kosten gesenkt. Gleichzeitig wird auch der Mieterschutz vor überhöhten Mietforderungen im Wirtschaftsstrafgesetz verbessert. Es ist also ein sehr anspruchsvolles Paket von vielen Einzelmaßnahmen für die Mieter.

Und für Neubauten gilt das alles nicht?

Iris Spranger: Bei Neubauprojekten haben wir die Möglichkeit, schon in der Planungsphase klar unsere Vorstellungen einzubringen. Und das bedeutet beispielsweise: etwa 30 Prozent der neugebauten Wohnungen müssen im bezahlbaren Bereich konzipiert sein.

Welche Vorstellungen gibt es eigentlich für die Eigenheimbesitzer und den individuellen Neubau. Bleiben diese bei Ihren Initiativen außen vor?

Iris Spranger: Ganz und gar nicht. Hausbesitzer und Häuslebauer erhalten natürlich viel Unterstützung. Sie sind bei der Verwirklichung unseres Zieles, schnell neuen Wohnraum  zu schaffen, vor großer Bedeutung. Sie helfen mit großem persönlichen Engagement und ihrer Risikobereitschaft, die angespannte Lage auch dem Wohnungsmarkt zu entspannen. Schnellere Bewilligung beim Bau von Eigenheimen fördert die Initiativen. Beispielsweise wurden im vergangenen Jahr mehr als 1500 Anträge für neue Eigenheime auf den Weg gebracht. Eine Spitzenzahl für Marzahn-Hellersdorf, und wir begrüßen und fördern das. Mit guten Konditionen über die IBB  können  beispielsweise Modernisierungs- und Neubauprogramme realisiert werden. Jeder der sich für privates Bauen entscheidet, hat unsere Unterstützung. Und natürlich schauen wir, dass die Infrastruktur in den Siedlungsgebieten den Erfordernissen von Jung und Alt entspricht. Das bedeutet weiter daran zu arbeiten Barrierefreiheit  im Alltagsleben  zu realisieren, Absenkung von Bordsteinen zum Beispiel, Sicherheit und Sauberkeit auf den täglichen Wegen zu garantieren und einen  guten öffentlichen Nahverkehr zu haben, am besten mit einem 10 Minutentakt von Straßenbahn und Bussen in den Spitzenzeiten.  Aber wir verlieren wir nicht aus den Augen: Bezahlbare Mieten das ist und bleibt unsere wichtige Aufgabe in der Mieterstadt Berlin.

Im Parlament: Berliner Wohnraumversorgungsgesetz beschlossen

In der Plenarsitzung am 12. November 2015 beschlossen die Parlamentarier das Wohnraumversorgungsgesetz. Die Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus und Redebeitrag von Iris Spranger finden Sie hier: Iris Spranger zum Wohnraumversorgungsgesetz, in: RBB „Im Parlament“ – 71. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 12. November 2015

SPD-Fraktion setzt sozial verträgliche Mietenentwicklung und mehr sozialen Wohnungsbau durch

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des „Gesetzes über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin“ (Berliner Wohnraumversorgungsgesetz im Berliner Abgeordnetenhaus erklären der SPD-Fraktionsvorsitzende Raed Saleh und die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger:

„Mit der Verabschiedung des Berliner Wohnraumversorgungsgesetzes wird ein weiterer wichtiger Schritt für die Gewährleistung einer dauerhaften Wohnungsversorgung sowie für eine sozialverträgliche Mietenentwicklung in Berlin unternommen.

Die „Initiative Mietenvolksentscheid“ hat im Vorfeld der Erarbeitung dieses Gesetzes zu einer breiten mietenpolitischen Diskussion in der Stadt beigetragen. Wir haben das Anliegen der Initiative von Beginn an ernst genommen und die Vertreterinnen und Vertreter der Mieteninitiative zügig zu Gesprächen eingeladen. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser sehr konstruktiven Gespräche und Verhandlungen zwischen den Vertreterinnen und Vertretern der Initiative Mietenvolksentscheid, dem Berliner Senat und unserer Fraktion ist das nun beschlossene Berliner Wohnraumversorgungsgesetz entstanden.

Die mieten- und wohnungspolitischen Eckpunkte des Gesetzes umfassen:

  • Kappung der Sozialmieten bei 30 Prozent des Nettoeinkommens
  • Gesetzliche Verankerung der sozialen Ausrichtung der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften
  • Mindestens 55 Prozent der freiwerdenden Wohnungen bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen an Personen mit besonders niedrigen Einkommen vermietet werden.
  • 30 Prozent der Neubauten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen als Sozialwohnungen errichtet werden.
  • Es werden demokratisch gewählte Mieterräte eingeführt.
  • Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts für die Wohnungsversorgung in Berlin
  • Errichtung eines „Sondervermögens Wohnraumförderfonds Berlin“

Für die oben genannten gesetzlichen Maßnahmen wird ein Finanzvolumen von rund 1,4 Milliarden Euro in den nächsten fünf Jahren zur Verfügung gestellt, davon 900 Millionen Euro für die Wohnungsneubauförderung, 300 Millionen Euro für die Eigenkapitalerhöhung bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen, 200 Millionen Euro für den Mietenausgleich im Sozialwohnungsbestand und 40 Millionen Euro für die Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum.

Zeitgleich mit dem Gesetz wurde heute auf Initiative der SPD-Fraktion ein Entschließungsantrag verabschiedet, der die Prüfung und Erarbeitung von weiteren Maßnahmen in Richtung einer nachhaltigen Begrenzung der Sozialmieten, einschließlich der Betriebskosten, und die Sicherung von Belegungsbindungen vorsieht.

Zur gründlichen Vorbereitung entsprechender Vorschläge soll eine fachlich ausgewiesene Expertenkommission eingesetzt werden. Sie soll unter anderem Möglichkeiten zur Begrenzung der Mieten im bisherigen sozialen Wohnungsbau prüfen sowie hinsichtlich ihrer rechtlichen, wirtschaftlichen und administrativen Machbarkeit bewerten. Hierzu gehören u.a. die Themen zur Aufhebung des so genannten Einfrierungsgrundsatzes, die Struktur der damaligen Bewilligungsbescheide, den Verbleib im Kostenmietrecht bis hin zur Richtsatzmiete sowie Möglichkeiten zur energetischen und baulichen Ertüchtigung.“

Für Nachfragen:
Iris Spranger mobil 0151 613 10 883

Link zur Pressemitteilung: Spranger – PM Wohnraumversorgungsgesetz 13.11.2015

Im Parlament: Debatte über Wohn- und Mietenpolitik

In der Plenarsitzung am 24. September 2015 behandelten die Abgeordneten in der Aktuelle Stunde das Thema Wohn- und Mietenpolitik in Berlin, den Kompromiss zum Mietenvolksentscheid und die Neubauoffensive des Senats.

Stadtentwicklungssenator Andreas Geisel betonte, dass unter Kenntnisnahme des Bevölkerungswachstums in der Stadt, „man dort, wo man Neubau forciere, höher, schneller und dichter gebaut werden müsse, um die Freiflächen und grünen Oasen in der Stadt erhalten zu können.“ In diesem Jahr erwarte er bis 80.000 Neuberliner.

Vorausgegangen war eine Debatte der Abgeordneten über die Einigung des Senats mit den Initiatoren des Mietenvolksentscheids und die aktuellen Entwicklungen am Wohnungsmarkt. Iris Spranger machte als baupolitische Sprecherin der SPD-Fraktion deutlich, dass man stolz auf das Erreichte sein könne und von der Opposition erwarte, dass man dies auch honoriere. Immerhin hätten Linkspartei und Grüne die Ziele des Mietenvolksentscheids geteilt – nun müsse man auch den Kompromiss mittragen.

Rede von Iris Spranger am 24. September 2015 in der Aktuellen Stunde: RBB „Im Parlament“

Presse:

Im Parlament: Volksbegehren zur Berliner Wohn- und Mietenpolitik

Bei der Plenarsitzung am Donnerstag, den 25. Juni 2015 diskutierten die Abgeordneten in der Aktuellen Stunde auf Antrag der Fraktion „Die Grünen“ über den bevorstehenden „Berliner Mietenvolksentscheid“.

Die Kritik der Opposition wies Iris Spranger für die SPD zurück: Die Berliner Koalition habe politisch angemessen reagiert „als klar wurde, dass jährlich 40.000 Neuberliner kommen.“ Die Koalition habe „alle Maßnahmen“ für bezahlbaren Wohnraum, die ein Land tun könne, ergriffen. Die Mietenpolitik sei eine Kernaufgabe der rot-schwarzen Koalition. So sei von ihr auf Bundesebene die Initiative zur Mietpreisbremse ausgegangen. Außerdem habe man sich mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zum „Bündnis für soziale Wohnungspolitik“ zusammengeschlossen, um die Mieten auf einem verträglichen Niveau stabil zu halten.DSC00135

Auch Stadtentwicklungssenator Andreas geisel griff in die Debatte ein und stimmte mit den Initiatoren überein, dass die 40.000 Unterschriften für das Mieten-Volksbegehren „eine bemerkenswerte Leistung“ seien. An vielen Anliegen des Begehrens arbeite der Senat allerdings bereits: So werde u.a. das Angebot an bezahlbarem Wohnraum erhöht und es gebe leistungsfähige kommunale Wohnungsbaugesellschaften, deren Einnahmen „in die Subventionierung sozialer Mieten“ gingen. Dissens gebe es beim Weg zum Ziel. So brauche Berlin momentan schnell- und mittelfristig wirkende Lösungen. Die von der Initiative vorgeschlagenen Lösungen seien zu teuer und zu langwierig. Die angedachte Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten öffentlichen Rechts würde viel zu lange dauern und sei nicht zielführend.

Link zum Beitrag auf RBB „Im Parlament“ am 25.6.2015

Presse:
Tagesspiegel: „Der Senat hat seinen Job nicht gemacht“; 25. Juni 2015
Die Welt: Mieten-Volksbegehren sorgt für Streit; 25. Juni 2015

SPD-Fraktion begrüßt Einigung bei Mietpreisbremse

Der Weg für die Mietpreisbremse ist nun endlich frei. Die Union hat ihren Widerstand gestern im Koalitionsausschuss auf Bundesebene aufgegeben. Das Gesetz soll in der kommenden Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Dazu erklärt die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses, Iris Spranger:

„Hunderttausende Mieterinnen und Mieter werden von den neuen Regelungen profitieren und insbesondere in Großstädten wie Berlin vor überzogenen Mieterhöhungen geschützt. Dies ist ein großer Erfolg, weil damit eine seit langer Zeit auch und gerade von der Berliner SPD-Fraktion aufgestellte Forderung umgesetzt werden soll, die angesichts des knappen Wohnungsangebotes und steigender Mieten zu größerer sozialer Gerechtigkeit führt. In Berlin haben wir bei den landeseigenen Wohnungsbeständen diese mietpreisdämpfenden Regelungen bereits mit dem Mietenbündnis umgesetzt.

Die künftig allgemein geltende Mietpreisbremse wird dazu beitragen, dass Mieten auch in den anderen Wohnungsbeständen für Normalverdiener bezahlbar bleiben. In Zukunft dürfen Mieten bei der Neuvermietung in den von den Ländern ausgewiesenen Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, wie dies in Berlin der Fall ist, die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um 10 Prozent übersteigen. Mit Mietsteigerungen von mehr als 30 oder 40 Prozent ist Schluss.

Auch das Bestellerprinzip im Maklerrecht soll ohne Ausnahmen kommen. In Zukunft gilt: Wer den Makler bestellt, der bezahlt ihn auch. Das ist in den allermeisten Fällen der Vermieter. Ein klassisches Prinzip des täglichen Lebens gilt fortan auch bei der Wohnungssuche. Insgesamt schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern. Die derzeit hohe Investitionsbereitschaft soll weiterhin gefördert und erhalten werden. Nur so kann die Wohnungsknappheit langfristig beseitigt werden.

Deswegen gilt die Mietpreisbremse zunächst nicht für Neubauten und bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung. „Wer Geld investiert, soll damit auch weiterhin Geld verdienen können. Aber: Wohnungen sind keine reine Ware. Sie sind das Zuhause von Menschen. Dabei darf es nicht einzig und allein um Profitmaximierung gehen.“

Link zur Presserklärung: Spranger – PM Mietbreisbremse 26.2.2015

Besserer Mieterschutz durch Umwandlungsverordnung

Anlässlich der gestern gefassten Beschlüsse des Berliner Senats auf seiner Klausur erklärt die bau- und wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Iris Spranger:

„Die gestern im Senat getroffene Vereinbarung zum Erlass einer Umwandlungs-verordnung in Berlin begrüße ich sehr. Die SPD hat seit langem die Einführung dieses Instruments für einen besseren Mieterschutz gefordert.
Berlin wächst und das ist auch gut so. In der Folge aber ist u.a. der Berliner Wohnungsmarkt sehr angespannt, die Mieten steigen teilweise erheblich. Besonders Menschen mit geringem Einkommen haben Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die sozial-räumliche Spaltung in Berlin schreitet voran. Ein wichtiges Instrument zur Eindämmung von Verdrängung ist der Erlass von „Gebieten mit Erhaltungssatzungen“ (so genannte Milieuschutzgebiete), die es bereits in mehreren Berliner Bezirken gibt. Hier steht bislang die Modernisierung unter einem behördlichen Genehmigungsvorbehalt, um Luxusaufwertungen zu begrenzen, die in der Folge durch deutlich höhere Mieten zu einer Verdrängung der derzeitigen Wohnbevölkerung führen würden.
Neben der Genehmigung von Modernisierungsmaßnahmen kann in diesen Gebieten nach Erlass einer Umwandlungsverordnung nun auch die von Eigentümern beabsichtigte Umwandlung vorhandener Mietwohnungen in Wohneigentum einer Genehmigungspflicht unterzogen werden. In Hamburg und selbst in Bayern gibt es bereits derartige Umwandlungsverordnungen. Seit ihrer Einführung dort ist die Zahl der Umwandlungen deutlich zurück gegangen.
Das wohnungspolitische Ziel ist die Erhaltung der sozialen Zusammensetzung angestammter Mieterinnen und Mieter, insbesondere derer mit niedrigem Einkommen, die auf preisgünstigen Wohnraum angewiesen sind. Hierzu wird die Umwandlungsverordnung einen wichtigen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit leisten.“

Link zur Presseerklärung: Spranger – PM Umwandlungsverordnung – 9.1.2015

Für Nachfragen:
Iris Spranger mobil 0151 613 10 883